8 Dinge, die Sie über das Kartellrecht wissen müssen
Das Kartellrecht ist wesentlicher Kernbereich des Wirtschaftsrechts.
Es schützt den freien Wettbewerb. Das wissen wohl noch die meisten.
Doch wer muss das Kartellrecht überhaupt beachten? Was regelt es? Und welche Strafen drohen bei Kartellrechtsverstößen?
Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie in dem folgenden Beitrag. Wir haben für Sie die 8 wichtigsten Dinge zusammengefasst, die Sie über das Kartellrecht wissen müssen.
Übersicht
- Was ist ein Kartell?
- Welchen Zweck verfolgt das Kartellrecht?
- Wo ist das Kartellrecht geregelt?
- Was verbietet das Kartellrecht?
- Gibt es Ausnahmen?
- Wer muss das Kartellrecht beachten?
- Was sind die Folgen von Kartellrechtsverstößen?
- Unsere Leistungen zum Thema Kartellrecht
Was ist ein Kartell?
Ein Kartell ist eine Vereinbarung oder eine aufeinander abgestimmte Verhaltensweise zwischen Unternehmen, mit dem Ziel oder der Wirkung, den Wettbewerb zu beschränken, zu verfälschen oder zu verhindern.
Beispiele:
- Monopole (Es gibt nur einen)
- Oligopole (Es gibt nur wenige)
- Preisabsprachen
- Absprache über Produktionsmengen
- Aufteilung von Absatzgebieten oder Kundengruppen
- Boykottaufrufe
Welchen Zweck verfolgt das Kartellrecht?
Das Kartellrecht schützt den Wettbewerb als Institution. Es soll den freien Leistungswettbewerb als solchen gewährleisten und zum Beispiel Monopole und wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen verhindern.
Wo ist das Kartellrecht geregelt?
Der deutsche Gesetzgeber hat das deutsche Kartellrecht, das im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt ist, durch die 7. GWB-Novelle weitgehend an die Regelungen des EU-Kartellrechts angeglichen.
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen werden jedoch dann nach europäischem Recht beurteilt, wenn sie geeignet sind, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu beeinträchtigen. Die Schwelle zur europäischen Relevanz ist schnell überschritten, da daran nur geringe Anforderungen gestellt werden.
Was verbietet das Kartellrecht?
Das Kartellrecht beinhaltet das Kartellverbot, die Zusammenschlusskontrolle (Fusionskontrolle) und die Missbrauchsaufsicht.
Das Kartellverbot soll aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen und Absprachen Einhalt gebieten, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Die Fusionskontrolle soll unternehmerische Monopolstellungen durch wettbewerbsbeschränkende Marktstellung verhindern. Eine Monopolstellung kann etwa eintreten, wenn zwei Unternehmen nach einem Unternehmenskauf fusionieren und dadurch eine marktbeherrschende Stellung einnehmen. Die zuständigen Kartellbehörden prüfen den Markt und überwachen Zusammenschlüsse.
Das Missbrauchsverbot soll verhindern, dass marktbeherrschende Unternehmen ihre Stellung missbrauchen. Unternehmen mit einem Marktanteil von einem Drittel und mehr verpflichtet das Missbrauchsverbot zu Fairness gegenüber seinen Konkurrenten und verbietet Diskriminierungen. So darf ein Unternehmen nicht ohne sachlichen Grund unterschiedliche Preise etwa von Zulieferern verlangen.
Gibt es Ausnahmen?
Unter bestimmten Voraussetzungen sind wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen vom Kartellverbot befreit.
Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn dadurch die Warenerzeugung verbessert oder der technische Fortschritt gefördert wird. Zusätzliche Voraussetzung ist aber auch, dass die Verbraucher an dem entstehenden Gewinn angemessen beteiligt werden. Zudem sind bestimmte Kooperationen zwischen kleinen und mittleren Unternehmen erlaubt.
Wer muss das Kartellrecht beachten?
Es ist die Pflicht eines jeden Unternehmens, selbst zu prüfen, ob sein Verhalten mit dem Kartellrecht vereinbar ist. Das ist oft nicht leicht. Ob eine Absprache ein verbotenes Kartell oder eine zulässige Kooperation ist, hängt oft ausschlaggebend vom Marktanteil der beteiligten Unternehmen ab.
Das bedeutet, dass sich auch der Mittelstand kartellrechtswidrigen Handlungen schuldig machen kann.
Was sind die Folgen von Kartellrechtsverstößen?
Kartellverstöße bergen erhebliche Risiken. Hierzu zählen
- Nichtigkeit der Vereinbarungen
- Bußgelder
- Vorteilsabschöpfung und
- strafrechtliche Sanktionen
- Abmahnungen von Konkurrenten
Die Geldbuße gegen die verantwortlichen Personen kann bis zu eine Million Euro betragen. Die Unternehmen können zusätzlich mit bis zu zehn Prozent ihres Jahresumsatzes belangt werden.
Nicht zu unterschätzen ist, dass kartellrechtswidrige Handlungen von Mitbewerbern nicht nur beim Kartellamt angezeigt werden können, sondern auch zivilrechtlich gegenüber dem verstoßenden Unternehmen geahndet, sprich abgemahnt werden können.
Unsere Leistungen zum Thema Kartellrecht
- Beratung in allen Fragen zum Kartellrecht
- Beratung zu Fragen hinsichtlich Boykottaufrufen
- Nach der Anzeige eines Kartellrechtsverstoßes kümmern wir uns um Schadensbegrenzung im Rahmen einer mit dem Mandanten abgesprochenen Strategie
- Wir fordern Unterlassung des rechtswidrigen Verhaltens, Beseitigung der Rechtsfolgen und Schadensersatz
- Wir sichern Sie durch hohe Vertragsstrafen gegen Wiederholungen ab
- Bei einer (unbegründeten) Inanspruchnahme wegen eines angeblichen Kartellrechtsverstoßes durch einen Mitbewerber oder durch das Kartellamt bereiten wir umgehend entsprechende Schritte vor (Schutzschriften, negative Feststellungsklage, etc.)