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Kartellverfahren: Geldbuße gegen Carlsberg verringert

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Kartellrechtswidrige Preisabsprachen
Foto von Himanshu Choudhary auf Unsplash

Der Vorwurf wiegt schwer: Kartellrechtswidrige Preisabsprachen. Dennoch hat das Oberlandesgericht Düsseldorf jetzt eine Geldbuße über 50 Millionen Euro gegen die Brauerei Carlsberg verhängt (OLG Düsseldorf, Aktenzeichen V-6 Kart 1/20 (OWi)).

Gegen die Carlsberg Deutschland Holding GmbH wurde eine Geldbuße in Höhe von 50 Millionen Euro festgesetzt. Der Kartellsenat des OLG Düsseldorf ist überzeugt, dass der damalige Geschäftsführer der Firma an einem kartellrechtswidrigen Informationsaustausch teilnahm.

Treffen großer Brauereien

Der Carlsberg-Geschäftsführer habe sich am Rande einer Messe in Hamburg gemeinsam mit den Leitungspersonen der Brauereien Anheuser-Busch, Veltins, Bitburger, Warsteiner und Radeberger getroffen. Dabei sei eine zeitnahe Preiserhöhung aufgrund von gestiegenen Rohstoffkosten erörtert worden. Der Bierpreis sollte eine Erhöhung erfahren, die einen Betrag von etwa einem Euro pro Kasten Bier bedeutete. Eine Entscheidung wurde jedoch nicht getroffen, da mit der Krombacher-Brauerei geklärt werden sollte, ob auch Krombacher den Bierpreis erhöht. Nach Ansicht des Gerichts nutzte der Carlsberg-Geschäftsführer das Wissen, um das Marktverhalten der Brauerei entsprechend auszurichten. So habe er eine Preiserhöhung einfacher und bestimmter gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel durchsetzen können.

Kartellverfahren gegen Bierbrauer mit Millionenbußen

Das Bundeskartellamt verhängte 2014 Geldbußen wegen verbotener Preisabsprachen bei Bier gegen eine Reihe großer Player auf dem Biermarkt: Die Carlsberg Deutschland GmbH, Radeberger Gruppe KG, Privat-Brauerei Bolten GmbH & Co. KG, Erzquell Brauerei Bielstein Haas & Co. KG, Cölner Hofbräu P. Josef Früh KG, Privat-Brauerei Gaffel Becker & Co. OHG und den Verband Rheinisch-Westfälischer Brauereien, aber auch gegen sieben persönlich Verantwortliche.

Hoher Marktanteil und Milliardenumsätze

Die von der Geldbuße betroffenen Hersteller verkauften zu dem Zeitpunkt mehr als die Hälfte des in Deutschland verkauften Bieres. Der Umsatz der Bierbranche betrug damals sieben Milliarden Euro im Jahr.

Das Bundeskartellamt hatte erst ein Bußgeld in Höhe von 62 Millionen Euro gegen die Carlsberg Deutschland Holding GmbH verhängt. Dagegen wandte sich das Brauereiunternehmen vor dem 4. Kartellsenat des OLG Düsseldorf.

Der 4. Kartellsenat des OLG Düsseldorf stellte 2019 das Verfahren gegen Carlsberg wegen Verjährung ein (OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.04.2019, Az. 4 Kart 2/16 (OWi)). Der Bundesgerichtshof (BGH) sah jedoch keine Verjährung (BGH, Beschluss vom 13.07.2020, Az. KRB 99/19). Deshalb kam es erneut zu einer Hauptverhandlung vor dem OLG Düsseldorf.

Kontakte zwischen Anbietern auf dem Biermarkt

Laut Bundeskartellamt einigten sich die Bierhersteller Veltins und Warsteiner im Rahmen „multilateraler und bilateraler Kontakte“ auf eine Preiserhöhung für Fassbier. Auf einer Sitzung des Wettbewerbsausschusses des Verbands Rheinisch-Westfälischer Brauereien, an dem auch Vertreter der Brauereien AB InBev, Veltins und Warsteiner teilgenommen hätten, habe man sich über eine Preiserhöhung ausgetauscht. Bis Ende November 2006 sei es in Deutschland fast flächendeckend zu einem Anstieg der Preise für Fassbier gekommen.

Die jüngste Entscheidung des OLG Düsseldorf liegt noch nicht im Volltext vor.

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