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Rechtswidrig übertragene Domain: LG Frankfurt macht kurzen Prozess

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rechtswidrig übertragene Domain
Foto von Kaitlyn Baker auf Unsplash

Was, wenn ein scheidender Vereinsvorstand kurz nach seiner Abdankung die de-Domain des Vereins auf sich persönlich überträgt, sich sodann auch nach erfolgter Abmahnung beharrlich weigert, die Domain zurückzugeben und ferner eine einfache Rückübertragung auf den Verein wegen eines Dispute-Eintrags, der einer Übertragung der Domain auf Dritte im Wege steht, nicht möglich ist? Dann bleibt dem Verein nichts anderes übrig, als die Rückgabe vor Gericht zu erstreiten.

Ex-Vorstand muss auf Domain verzichten

Immerhin hatte ein Verein, dem genau das passiert ist, mit der Klage Erfolg: Der Ex-Vorstand muss die Domain dem Verein überlassen, d.h., er muss gegenüber der DENIC, der Registrierungsstelle für de-Domains, den Verzicht auf die widerrechtlich übernommene Domain erklären. Das entschied das LG Frankfurt a. M. (LG Frankfurt a. M., Urteil vom 22.9.2022 – Az.: 2-28 O 173/22).

Verzichtserklärung im Wege der Einstweiligen Verfügung

Die Grundlage der Entscheidung des LG Frankfurt a. M. ist dabei interessanterweise eine strafrechtliche: der Tatbestand der rechtswidrigen Datenänderung, die der Ex-Vorstand mit der Übertragung der Vereinsdomain auf sich selbst vornahm (strafbar nach § 303 a Abs. 1 StGB). Das Gericht gestand dem Verein aufgrund des eindeutigen Sachverhalts einen Leistungsanspruch im einstweiligen Rechtsschutz zu. Das bedeutet: In Ausnahmefällen kann eine Einstweilige Verfügung auf Erklärung eines Verzichts bezüglich einer Domain erwirkt werden.

Der Beitrag stammt von unserem freien Autor Josef Bordat. Er ist Teil unserer Reihe “Berichte aus der Parallelwelt”. Dort werfen Autoren aus anderen Fachbereichen einen Blick auf die Rechtswissenschaft in Theorie und Praxis. Die Beiträge betrachten, anders als unsere sonstigen Fachbeiträge Begebenheiten und Rechtsfälle daher auch nicht juristisch, sondern aus einem völlig anderen Blickwinkel. Aus welchem, das soll der Beurteilung der Leser überlassen bleiben. Interessant wird es, wie wir meinen, allemal.

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