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Viele Würste für Millionen

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Wurstkartell
Photo by Markus Spiske on Unsplash

„Is mir Wurst“, „Schwein gehabt!“, „Hier gehts um die Wurst“, „In der Not schmeckt die Wurst auch ohne Brot“…

Manche Themen bieten einem die passende schlechte-Wortspiel-Headline billiger an als Supermärkte Schoko-Weihnachtsmänner im Januar. Oder halt so billig wie Preisabsprachen des „Wurstkartells“. 

Preisabsprachen im Wurstkartell

Um bei Rohstoffpreiserhöhungen von Schweine- und Geflügelfleisch gegenüber den großen Lebensmitteleinzelhandelsketten geschlossen dazustehen, sprachen sich 22 Wurstwarenproduzenten in Sachen Preispolitik über einen Zeitraum von 12 Jahren ab. Unter ihnen der Wurstwarenhersteller Wiltmann aus Westfalen. 

Wiltmann hatte als einziger Hersteller unter den 22 angeklagten Kartell Zugehörigen Einspruch gegen die bereits 2014 verhängten Bußgelder im Gesamtumfang von 338 Millionen Euro erhoben. Es ist eine der höchsten Strafen, die das Kartellamt je verhängt hat. Unter den damals betroffenen Wurstherstellern waren auch namenhafte Konzerne wie Herta, Rügenwalder und Meica.  Die anderen Hersteller hatten sich nach dem Urteil entweder aufgelöst oder akzeptierten die Bußgelder. Hat nicht so richtig viel gebracht. Merkte Wiltmann dann auch selbst. 6,5 Millionen Euro muss der Wurstproduzent jetzt zahlen. Und viel mehr gibt es von der Faktenlage auch nicht zu berichten. Ganz unterhaltsam war das Urteil trotzdem. 

Wurst getting worse 

Nicht nur die Headlines von Blogbeiträgen nutzen die billige Wortspielmöglichkeit. Das Oberlandesgericht bezeichnet die Position, in der sich die Wurstwarenhersteller befanden, als „Sandwich-Position“ – sprich, sie bildeten die Wurst zwischen den beiden Brotscheiben Fleischlieferant und Lebensmitteleinzelhandel. Und es kommt noch besser: die Taktik, der Buße zu entkommen, indem man die betroffene Tochterfirma einfach auflöst und als Mutterkonzern ungeschoren davon kommt, wurde als „Wurstlücke“ bekannt. Und ich hab in diesem Artikel zwölf mal das Wort Wurst benutzt. Also jetzt dreizehnmal. Faszinierend. 

Der Beitrag stammt von unserer freien Autorin Katharina Reber. Er ist Teil unserer Reihe “Berichte aus der Parallelwelt”. Dort werfen Autoren aus anderen Fachbereichen einen Blick auf die Rechtswissenschaft in Theorie und Praxis. Die Beiträge betrachten, anders als unsere sonstigen Fachbeiträge Begebenheiten und Rechtsfälle daher auch nicht juristisch, sondern aus einem völlig anderen Blickwinkel. Aus welchem, das soll der Beurteilung der Leser überlassen bleiben. Interessant wird es, wie wir meinen, allemal.

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