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Focus Markenrecht
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Würde uns freuen, wenn Sie abmahnen würden

Ihr Ansprechpartner

Letzte Woche erreicht uns die folgende E-Mail, die sich nahtlos in eine ganze Reihe von Denunziantenmitteilung einreiht, über die wir unter anderem hier, hier und hier berichteten.

Sehr geehrte Damen und Herren,
in folgender Webseite fehlt das Impressum  __ http://www.xxx.info
Würde uns freuen, wenn Sie abmahnen würden.

Vielen Dank

MfG
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Name: Herr m muster
E-Mail: [email protected]
Telefon: Keine Telefonnr angegeben

Wir sind der Meinung, dass wir solche E-Mails der verzerrenden Berichterstattung der Medien zu verdanken haben. Ansonsten ist es uns nicht erklärlich, wie jemand auf die Idee kommen kann, ohne Angabe seiner Identität einen Anwalt zu einer Abmahnung wegen eines fehlenden Impressums bewegen zu können.

Es wäre wünschenswert, wenn in der entsprechenden Berichterstattung erläutert würde, dass zu jedem Mandat ein Mandant gehört. Dieser heißt gemeinhin nicht M. Muster sondern zeigt seine wahre Identität und trägt das Kostenrisiko. Schließlich sollen wir ja auch seine Ansprüche geltend machen.

Andererseits: Wie der aktuelle Fall „Ballmann“ zeigt, scheinen sogar Richter zu meinen,  dass es überhaupt nur anonym geht und hauen, wenn sie ihren Namen sagen sollen, lieber schnell ab. Wie ganz aktuell bekannt wird, gibt es auch Anwälte, die für anonyme Mandanten Abmahnungen aussprechen, wie der Kollege Stadler hier berichtet. (ro)

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