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5 Dinge, die Sie über das Medienrecht wissen müssen

Photo by dole777 on Unsplash

Durch die neuen Medien hat sich unsere Welt drastisch verändert. Ein Leben ohne Internet scheint nicht mehr vollstellbar. Facebook, Instagram und Co. sind auch für ältere Generationen zum festen Bestandteil des Alltags geworden.

Diese Entwicklung kann man als positiv für die Meinungsvielfalt betrachten. Fakt ist allerdings auch, dass im Netz sekündlich zahlreiche Persönlichkeitsverletzungen erfolgen.

Die Differenzierung zwischen noch zulässiger Meinungsäußerung und unzulässiger Schmähkritik ist häufig eine schmale Gratwanderung. Werden Beiträge gelöscht, stößt dies oft auf Unverständnis des sich äußernden Nutzers.

Dies gibt Anlass dazu, das Medienrecht näher zu betrachten. Dies sind die 5 wichtigsten Dinge, die Sie über das Medienrecht wissen müssen:

Übersicht

Was ist das Medienrecht?

Das Medienrecht nimmt seinen Ursprung im klassischen Presserecht und ist eigentlich gar nicht mal das „ultramoderne Recht“, wie es heute in Zeiten der neuen Medien definiert wird.

Es befasst sich mit Veröffentlichungen in Radio, Fernsehen, Internet und Film sowie Multimedia und hat immer schon vorgegeben, was rund um eine Veröffentlichung recht und richtig ist. Seit der Einführung des Grundgesetzes hat es sich nicht großartig durch das Internet verändert. Stattdessen wird es nur um ein Zigfaches öfter und in unterschiedlicheren Zusammenhängen aufgerufen als in früheren Zeiten.

Was sind Ziele des Medienrechts?

Die Gesetze und ihre grundsätzlichen Schutzfunktionen haben sich seit Jahrzehnten nicht verändert. Das Medienrecht ist immer noch ein mächtiges Werkzeug, um Menschen und Produkte vor über Nachrede, Beleidigungen oder falscher Darstellung in herkömmlichen oder digitalen Veröffentlichungen zu schützen.

Ziele eines funktionalen Medienrechts sind neben der Wahrung einer rechtskonformen Kommunikationsinfrastruktur auch die Sicherung der Meinungsvielfalt, Schutz der Nutzer, Daten- und Jugendschutz sowie der Schutz des geistigen Eigentums.

Wer kommt mit dem Medienrecht in Berührung?

Vor nicht zu langer Zeit war das Presse- und Medienrecht ein Rechtsgebiet mit dem weder der klassische Mittelstand noch Privatpersonen häufig Kontakt hatten. Mit der Verbreitung des Internets hat sich das grundlegend geändert. Auch der nicht ganz so professionell aufgestellte Texter oder sogar private Blogger wird naturgemäß und inzwischen regelmäßig mit rechtlichen Fragen des Medienrechts konfrontiert. Vor dem Hintergrund der sich immer weiter ausbreitenden sozialen Medien geraten sogar immer häufiger private Bürger in Berührung mit dem Medienrecht.

Was kann ich gegen Rufschädigungen und Persönlichkeitsverletzungen unternehmen?

Unternehmen und Persönlichkeiten können sich gegen Rufschädigungen und Persönlichkeitsrechtsverletzungen effektiv zur Wehr setzen.

Wer geeignete Mittel einsetzt, der schützt sich aktiv und

  • verhindert die weitere unzulässige Verletzung seiner Rechte,
  • wird für erlittenen Schaden entschädigt,
  • zeigt sich wehrhaft gegenüber zukünftigen Angriffen.

Der Schädiger hat nicht nur die Anwaltskosten zu erstatten, sondern in der Regel auch einen angemessenen Schadensersatz zu zahlen.

Unsere Leistungen zum Thema Medienrecht & Persönlichkeitsrecht

Wir haben in den letzten Jahren für unsere Mandanten weit über 300 Verfahren gegen Initiatoren rechtswidriger Berichterstattung geführt. Unter diesen befanden sich nicht nur unseriöse Medien, sondern unter anderem auch die Stiftung Warentest, die Suchmaschine Google sowie zahlreiche Kollegen.

Neben der Entfernung von rechtswidrigen Bewertungen in Bewertungsportalen gilt die Kanzlei LHR insbesondere in Bezug auf die Entfernung rechtsverletzender Suchergebnisse bei Google und anderen Suchmaschinen als eine der führenden Kanzleien. Wir haben in zahlreichen Verfahren erfolgreich die Interessen ihrer Mandanten durchgesetzt und mit den erwirkten Entscheidungen bundesweit für Aufmerksamkeit gesorgt.

Unsere Leistungen im Überblick:

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