Ab ins Gelände! Sixt gibt vor Urteil zu seinem umstrittenen Werbeslogan nach
Ab ins Gelände! Von wegen. Der Werbespruch, der Hoffnungen auf abenteuerliches Offroad-Fahren weckt, ist irreführend. Keine bloße reißerische Reklame, keine werbeübliche Übertreibung.
Kurz vor einem Urteil des Landgerichts München I hat sich Sixt auch zu seinem wettbewerbsrechtlichen Verstoß bekannt und gegenüber der Wettbewerbszentrale eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben.
SUV können überall fahren- wo es erlaubt ist
Teure Stadtgeländewagen können auf Feld-, Wald- und Wiesenwegen fahren, sofern diese für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind. Mit diesem Argument hat sich das börsennotierte Familienunternehmen vor einer Verurteilung zu retten versucht. Die Wettbewerbszentrale – eine Selbstkontrollorganisation der deutschen Wirtschaft – war allerdings anderer Meinung. Autos dürfen nämlich gar nicht abseits der Verkehrswege im freien Gelände fahren. Damit habe der Konzern seine Kunden in die Irre geführt.
Die Prozessaussichten sahen für Sixt trübe aus
Richter Wolfgang Gawinski tendierte schon bei der mündlichen Verhandlung im Januar dazu, der Klägerseite Recht zu geben: „Das ist nach momentaner Auffassung der Kammer nicht bloß eine werbeübliche Übertreibung”, sagte er zu dem umstrittenen Werbeslogan. Kurz vor der geplanten Entscheidung hat das Unternehmen demnach nachgegeben. Ansonsten hätte Sixt sich wahrscheinlich mit kritischer Presse konfrontieren müssen. Die Entscheidung war für den 05.03.2020 geplant. So berichtet Beck.
Sixt hat eine lange Prozesstradition
Es ist keinesfalls das erste Mal, dass Sixt in Rechtsstreitigkeiten verwickelt ist. Sieben Jahre lang dauerte der Prozess des Spitzenpolitikers Oskar Lafontaine gegen den Autovermieter wegen eines Spott-Plakats, in welchem er 100.000 Euro Schadensersatz forderte. Die Werbung des Autovermieters Sixt zeigte im März 1999, kurz nach dem Rücktritt Lafontaines als Bundesfinanzminister und SPD-Vorsitzender, Porträts von 16 Mitgliedern aus Gerhard Schröders rot-grünem Bundeskabinett.
Das Bild Lafontaines war durchgestrichen, dazu schrieb der Konzern: „Sixt verleast auch Autos für Mitarbeiter in der Probezeit.“ Lafontaine klagte wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte. Lafontaine sah sich damals in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt, der BGH wies dennoch seine Klage endgültig zurück und wies ihm die Prozesskosten zu.
2019 war Boris Johnson an der Reihe. Der britische Premierminister erregt oft Aufsehen, zum Werbegesicht des Autovermieters wurde er aber, als er sein Parlament in eine Zwangspause schickte. Auf dem Plakat war einerseits Johnson zu sehen, darunter textete Sixt: „Viel Lärm um nichts.“ Neben ihm war der neue vollelektrische Audi e-Tron, mit der Unterschrift: „Kein Lärm um viel.“