Fotoklau im Internet: Das Ärgernis der Berufsfotografen
Fotografen und Shopbetreiber kennen das Problem: Fotoklau im Internet. Doch was genau versteht man hierunter? Wie schützt man sich gegen Fotoklau im Internet?
Was ist unter Fotoklau im Internet zu verstehen?
Der Fotoklau oder Bilderklau im Internet ist schon lange kein Einzelfall mehr. Begünstigt durch die fortschreitende Digitalisierung der Gesellschaft und die immer weiter zunehmende Anzahl an Internetnutzern, hat sich der Fotoklau im Internet zu einem elementaren Problem der Berufsfotografen entwickelt. In den Augen vieler Internetnutzer handelt es sich hierbei lediglich um eine Bagatelle.
Viel zu leicht lässt sich ein solcher Fotoklau im Internet durchführen. Man sieht ein schönes Foto im Internet, speichert es auf seinem Computer und lädt es sodann wieder hoch. Hierbei spielt es keine Rolle, ob man mit dem Foto wirtschaftliche Interessen fördern will oder einfach nur seinen Online-Blog verschönern möchte. Fotoklau im Internet ist rechtswidrig. Viele vergessen dabei, dass nicht nur die hochauflösenden Fotos der Berufsfotografen urheberrechtlichen Schutz genießen. Selbst sog. „Spontanbilder“ oder „Knipsbilder“ sind nach § 72 UrhG geschützt.
Warum stellt Fotoklau im Internet ein Ärgernis dar?
Ob sich die Fotodiebe dabei der Bedeutung von Fotoklau oder Bilderklau für die Betroffenen bewusst sind oder ob sie eine gewisse Naivität an den Tag legen, ist für die betroffenen Fotografen nicht von Bedeutung. Diese investieren für jedes Foto Zeit und Geld. Schließlich verdienen Berufsfotografen so ihr täglich Brot. Apropos Brot: Einst berichtete der Spiegel über scheinbar belanglosen Fotoklau im Internet. Warum selbst eine Urheberrechtsverletzung an Brötchenfotos nicht albern ist, haben wir bereits in einem Artikel von 2007 beschrieben. Fotoklau im Internet schädigt aber nicht nur wirtschaftliche Interessen, auch lässt Fotoklau im Internet jeglichen Respekt vor der Arbeit der Fotografen vermissen.
Ärgerlich ist der Bilderklau oder Fotoklau auch für Online-Händler, die feststellen müssen, dass der Mitbewerber ihnen nicht nur mit dem Angebot ähnlicher oder gleicher Produkte auf dem Markt Konkurrenz macht, sondern dazu auch noch dreist die eigenen, aufwendig und teuer angefertigten Produktbilder benutzt.
Wie decke ich Fotoklau im Internet auf?
Doch stellt sich die Frage: Wie decke ich Fotoklau auf? Zum einem steht den Fotografen die Möglichkeit offen Fotoklau im Internet durch die Bildersuche von Google zu Tage zu fördern. Hierzu muss das Bild bei Google hochgeladen werden, um es sodann dem Suchfeld hinzuzufügen. Google zeigt den Betroffenen sodann die identischen oder ähnlichen Bilder auf den entsprechenden Webseiten an.
Zum anderen bietet Plaghunter eine Möglichkeit Fotoklau aufzuspüren. Der Fotograf oder Rechteinhaber muss auch hier die entsprechenden Fotos hochladen oder kann sie einfach von Plattformen wie bspw. Flickr importieren. Der Vorteil von Plaghunter ist, dass dieser Drittanbieter den Fotoklau im Internet für den Betroffenen recherchiert. Der Fotograf muss sich nicht, wie bei der Bildersuche von Google, selber um die Recherche kümmern oder sogar eine zusätzliche Arbeitskraft einstellen.
Wie wehre ich mich gegen Foto- oder Bilderklau?
Ist der Fotoklau einmal aufgedeckt, steht dem Fotografen oder Rechteinhaber eine entsprechende Nachvergütung zu. Sei es in Form einer Nachlizensierung oder eines Schadensersatzes. Dieser liegt im Regelfall bei einigen hundert Euro, kann im Einzelfall aber durchaus Millionenhöhe erreichen.
Eine Möglichkeit der Inanspruchnahme des Verletzers ist die außergerichtliche Abmahnung. Mit der Abmahnung wird der Fotodieb aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Dies stellt eine wirksame Vorgehensweise dar, künftigen Fotoklau im Internet zu unterbinden. So schuldet der Fotodieb nämlich bei jeder weiteren Verletzung eine Vertragsstrafe. (Mehr Informationen zu Vertragsstrafen können Sie hier nachlesen.)
Doch müssen nicht direkt die „großen Geschütze“ aufgefahren werden. Bei der Geltendmachung klarer Rechtspositionen gilt es, Augenmaß zu wahren. Man muss nicht gegen alles und jeden (z.B. private Blogger, kleine Händler) sofort die „Abmahnkeule herausholen“. Oft ist es die beste Werbung für einen Fotografen, wenn er sich gütlich mit ehemaligen Rechtsverletzern einigen kann. Es sollen schon Freundschaften aus einer zunächst eher feindseligen Begegnung entstanden sein.
Es gibt aber auch Fälle, in denen sich ein couragiertes Eintreten für das eigene Recht nicht nur lohnt, sondern auch Teil der Strategie sein muss, um schützenswertes Eigentum auf Dauer zu sichern und nachhaltige Werte zu schöpfen. So konnten wir für einen Mandanten außergerichtlich eine Summe von 14.000 € erzielen.
Ein Fazit: Schnelles Handeln ist angesagt!
Doch egal für welche Vorgehensweise Sie sich im Endeffekt entscheiden: Handeln Sie schnell! Fotoklau im Internet birgt die Gefahr einer stetigen Weiterverbreitung. Abgesehen davon birgt eine Verschleppung des Falls rechtliche Nachteile. Steht eine gütliche Einigung nicht zur Option, empfiehlt es sich einstweiliges Verfügungsverfahren anzustrengen. Hier gilt eine Dringlichkeitsfrist von einem Monat ab Bemerken des Diebstahls.
Wir haben uns auf den Schutz von Unternehmen und Persönlichkeiten spezialisiert. Falls Sie zu den Betroffenen von Urheberrechtsverletzungen, wie zum Beispiel Foto- oder Bilderklau gehören, rufen Sie uns gerne an oder schreiben uns eine E-Mail.