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Focus Markenrecht
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50 Euro-Abmahnung Update

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Zur unendlichen Geschichte gerät die geplante 50 Euro-Abmahnung bei „privaten“ Verstößen im Urheberrecht. Wir erinnern uns: Im Mai 2006 verkündete die Justizministerin erstmals Pläne zur gesetzlichen Streitwertdeckelung im Urheberrecht. Offenbar merkte man dann im Ministerium, dass ein solches Unterfangen das Prozessrecht systemwidrig verändern könnte. Daher kam man wahrscheinlich entgegen der ursprünglichen Ankündigung auf die geniale Idee, kurzerhand das Schadens- und Kostenerstattungsrecht mit der Brechstange umzukehren und den Gerichten die Auslegung völlig unbrauchbarer Formeln zu überlassen: Die 50 Euro-Abmahnung war geboren. Viele Anwälte, Mandanten und sogar Wissenschaftler sind gar der Meinung, dass ein solches Gesetz bereits existiert.

Fast zwei Jahre später dümpelt der unausgegorene Plan, gegen den sich sämtliche Vertreter der Urheberverbände und – wen wundert es – die Rechtsanwaltslobby ausgesprochen haben, in Wirklichkeit im Rechtsausschuss vor sich hin. Wie man bei urheberrecht.org erfahren kann, gibt es aber sensationelle Neuigkeiten:

„Wie nun aus Parlamentskreisen zu erfahren war, beraten momentan noch die zuständigen Berichterstatter der Großen Koalition untereinander strittige Fragen, um dann dem Ausschuss eine einheitliche Position der Regierungsfraktionen präsentieren zu können. […] Nicht zu erfahren jedoch, ob eine zweite und dritte Lesung sowie eine Behandlung eines möglicherweise beschlossenen Gesetzes durch den Bundesrat noch vor der Sommerpause zu erwarten ist.“

Spannend. (zie)

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