Connewitz: Klage gegen Leipziger Polizei
Dank des Internet leben wir heute in einer Zuschauergesellschaft. Wann und wo auch immer etwas geschieht, wir sehen zu. Vom bequemen Sofa aus können wir zudem die Ereignisse und Entscheidungen kommentieren. Von dieser Möglichkeit machen viele Zeitgenossen regelmäßig Gebrauch und nutzen dafür die Sozialen Medien, insbesondere Facebook und Twitter.
Zwitschern was das Zeug hält
Ärgerlich, wenn dadurch laufende Ereignisse in ein tendenziöses Licht gerückt oder voreilige Urteile über deren Hergang gefällt werden. Als konkret Beteiligtem kann einem da schon mal die Sicherung durchgehen. Gerade die Polizei muss sich viel Belehrendes und Billiges anhören, oft genug, während die Beamten nach besten Kräften versuchen, geltendes Recht durchzusetzen – unter Einsatz ihrer Gesundheit. Das zehrt an den Nerven derer, die auf Seiten der Polizei die Social Media-Arbeit organisieren.
In einem aktuellen Fall geht es um einen Twitter-Nutzer, der nach dem Einsatz der Leipziger Polizei im Stadtteil Connewitz während der Silvesternacht das Verhalten der Ordnungshüter kommentiert hatte. Dafür wiederum wurde er vom Polizeipräsidenten Torsten Schultze namentlich kritisiert.
Problematische PR
Schultze hatte dem Twitter-Nutzer vorgehalten, in seinem Tweet schwerste Verletzungen von Menschen gerechtfertigt zu haben. Ein Beamter war im Zuge des Einsatzes durch Tritte schwer verletzt worden, nachdem die Lage am Connewitzer Kreuz eskaliert war. Er musste ins Krankenhaus und dort mehrere Tage lang behandelt werden. Die Polizei hatte in ihrer Pressemitteilung erklärt, dass der 38-Jährige notoperiert werden musste, diese Darstellung aber später korrigiert.
Die Polizei, die für ihre Öffentlichkeitsarbeit in der Nacht von vielen Seiten kritisert wurde, hatte die Meldung des Twitter-Nutzer mit dessen Klarnamen veröffentlicht und erst später anonymisiert. Nun hat dieses PR-Desaster ein juristisches Nachspiel.
Twitter-Nutzer sieht seine Rechte verletzt
Der Twitter-Nutzer fühlt sich missverstanden und sieht sich durch dieses Vorgehen der Polizei in seinen Rechten verletzt. Er möchte vom Verwaltungsgericht Leipzig die Bestätigung dafür bekommen, dass er sich nicht in diese Richtung geäußert habe. Dazu hat er Klage gegen die Polizei eingereicht (VG Leipzig, Az. K 65/20), nachdem er sich vergeblich um eine außergerichtliche Klärung der Angelegenheit bemüht hatte. So wandte er sich direkt an den Leipziger Polizeipräsidenten und forderte eine Richtigstellung, die dieser jedoch ablehnte. Nun muss also das Verwaltungsgericht entscheiden.
Der Beitrag stammt von unserem freien Autor Josef Bordat. Er ist Teil unserer Reihe “Berichte aus der Parallelwelt”. Dort werfen Autoren aus anderen Fachbereichen einen Blick auf die Rechtswissenschaft in Theorie und Praxis. Die Beiträge betrachten, anders als unsere sonstigen Fachbeiträge Begebenheiten und Rechtsfälle daher auch nicht juristisch, sondern aus einem völlig anderen Blickwinkel. Aus welchem, das soll der Beurteilung der Leser überlassen bleiben. Interessant wird es, wie wir meinen, allemal.