Ende der Abmahnungen durch Udo Vetter: law blog ist keine Marke
Wie der von dem Kollegen Udo Vetter betriebene lawblog in vorauseilendem Gehorsam am 02.02.2010 selbst mitteilt, ist die Marke „law blog“ , Nr. 30524784 per Beschluss vom 26.01.2010 wegen mangelnder Unterscheidungskraft gelöscht worden, obgleich das Register die Marke nach wie vor unverändert führt. Man erwäge aber eine Beschwerde gegen die Entscheidung.
Dass die Marke auf wackligen Füßen steht, hätten wir Herrn Vetter bereits vor 1 1/2 Jahren sagen können. Aber uns fragt ja keiner. Damals hatte der selbst ernannte Abmahngegner Herr Vetter sogar noch einen Blog-Konkurrenten unter Verweis auf sein Schutzrecht klammheimlich (mit einer Abmahnung) kaltstellen wollen. Wir berichteten.
Die ersten Kommentare auf die aktuelle Meldung zeugten zunächst von uneingeschränkter Unterstützung für das Blogger-Idol Herrn Vetter. Mittlerweile scheint aber die (Abmahn-)Revolution ihre Kinder zu fressen. Der selbst gezüchtete Mob lässt nämlich offenbar gerade eine Welle der Häme über Herrn Vetter schwappen. Ob zu Recht oder Unrecht, das mag jeder selbst beurteilen.
An der rechtlichen Vertretung von Herrn Vetter (O-Ton: „meinem Anwalt“), die sich in den Kommentaren ebenfalls zu Wort meldet, liegt es jedenfalls nicht. Den Kollegen Boecker kenne ich persönlich. Der macht immer nur seinen (guten- ohne Ironie) Job und hat muss sich sicherlich nicht rechtfertigen. Der Kunde ist eben König. Dass er es – offensichtlich an Vetters Stelle – trotzdem tut, spricht meines Erachtens für ihn. Die Tatsache, dass König Udo aber offenbar momentan keine Audienz hält, sondern „seinen Anwalt“ dem Pöbel zum Fraß wirft, macht allerdings nicht den besten Eindruck. Oder passt dies einfach nur in das bisherige Verhalten Herrn Vetters? (la)