Mehrfach ausgezeichnet.

Focus Markenrecht
en

Endlich! Zypries fordert Internetgesetzbuch wegen zu vieler Abmahnungen gegen kleine Gewerbetreibende

Ihr Ansprechpartner

Das ist aber auch ein Zufall.

Kaum ist Frau Zypries aus ihrem Amt der Justizministerin ausgeschieden, schon sprudeln die genialen Ideen. In einem Telefoninterview mit www.detektor.fm teilt Frau Zypries mit, dass sie ein Internetgesetzbuch schaffen möchte. Sie will damit (O-Ton) „windigen und findigen Anwälten“ den sprichwörtlichen Wind aus den Segeln nehmen, die andauernd kleine Gewerbetreibende abmahnen, deren Impressum falsch ist, weil die entsprechenden Vorschriften so schwer zu verstehen sind.

Erstens, und das müsste Frau Zypries als studierte Juristin eigentlich wissen, mahnt nicht der Anwalt, sondern der Mandant ab, der sich dazu eines Anwalts bedient. Alleine deshalb ist die Äußerung der Justizministerin a.D. schon eine gehörige Frechheit gegenüber der Anwaltschaft. Insbesondere, wenn sie von jemandem gemacht wird, dem die Öffentlichkeit durch seine (ehemalige) Position und Ausbildung besonderes Vertrauen entgegenbringt, der aber selbst keinerlei Praxiserfahrung hat.

Zweitens ist abgesehen davon, dass böse Zungen behaupten, dass man die entsprechenden Vorgaben alle in § 5 TMG findet und dort eigentlich nur abschreiben muss, die angebliche Abmahnwelle wegen Impressumsverstößen unserer Erfahrung nach überhaupt nicht existent, wird aber immer wieder von bestimmten Kreisen behauptet, um sich ins Gespräch zu bringen. „Impressumsverstöße“ werden von den Gerichten nur dann als wettbewerbswidrig („abmahnbar“) erachtet, wenn diese dazu führen, dass der Verbraucher nicht weiss, mit wem er es zu tun hat oder an wen er sich bei Fragen oder Problemen wenden muss. Unsere Kanzlei beschäftigt sich zum Beispiel mit Fällen, in denen sogar bewusst versucht wird, die Identität des Unternehmens zu verschleiern bzw. die Kontaktaufnahme durch Verbraucher zu erschweren.  Hier von  „ausgesprochen schwierigen“ Vorschriften zu sprechen, ist schon ein starkes Stück. Von dem Fall, der als Gerücht durch Netz geistert, dass Kommafehler oder kleine Schreibfehler im Impressum einen Verstoß darstellten und entsprechend abgemahnt würden, haben wir ebenfalls noch nichts gesehen oder gehört.

Klar ist, dass der Betroffene oft aus seiner Sicht den von ihm begangenen Verstoß als Bagatelle empfindet und sich zu Unrecht angegangen fühlt. Dass aber auch unsere Justizministerin a.D. sich diesen Emotionen hingibt, zeigt, dass sie von der Praxis keinerlei Ahnung hat und/oder lediglich mal wieder auf sich aufmerksam machen will.

Gott sei Dank sind die Gelegenheiten dazu nach dem Ausscheiden aus ihrem Amt nun seltener… (la)

Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht

2., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage

Chronologisch aufgebaut, differenzierte Gliederung, zahlreiche Querverweise und, ganz neu: Umfangreiche Praxishinweise zu jeder Prozesssituation.

Mehr erfahren

Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht