Es ist also wahr
„guten morgen herr ziegelmayer,
bisher ist der/die folgenachmieter noch nicht entschieden. ich möchte ihnen dennoch mitteilen, daß ich mich gegen sie durch ihre tätigkeit als jurist entschieden habe.“
Sollte man in der entwürdigenden Selbstauskunft doch lieber lügen? Oder kopfschüttelnd einen Verstoß gegen das AGG behaupten? Jedenfalls viel Spaß mit Mietnomaden oder anderen „freundlichen“ Mietern. (zie)