Mehrfach ausgezeichnet.

Focus Markenrecht
en

"Ihr Internetzugang wurde abgeschaltet…"

Ihr Ansprechpartner
…könnte es für englische Internetnutzer schon bald heißen, wenn sie das Urheberrecht verletzen. Während hierzulande teure Abmahnungen drohen, könnte die „Strafe“ dort in der endgültigen Kappung der Leitung bestehen. Nach einem Bericht der Times plant die britische Regierung, Internetprovider zu einer Zwangsabschaltung des Internetzugangs derjenigen Nutzer zu verpflichten, die illegales Filesharing betreiben. Kommen die Zugangsanbieter der Pflicht nicht nach, wäre dies gerichtlich durchsetzbar. Dabei sollen die Daten der verdächtigen Kunden dem Gericht übergeben werden.

In dem System soll die so genannte „three strikes“-Regel Anwendung finden: Beim ersten mal gibt es eine Verwarnung per E-Mail, dann eine „Internetsuspendierung“ und notfalls folgt die Zwangsabschaltung. Ob dieses Sytem wirklich effektiv durchgesetzt werden kann, bezweifeln natürlich die Provider.

Interessant ist, dass man auch im Vereinigten Königreich mit Rechteverletzungen Dritter zu kämpfen hat, die sich – etwa über ein offenes WLAN – in fremde Netze einschalten. Dafür gibt es in England einen wunderbaren Ausdruck: “wi-fi piggybacking”. (zie)

Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht

2., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage

Chronologisch aufgebaut, differenzierte Gliederung, zahlreiche Querverweise und, ganz neu: Umfangreiche Praxishinweise zu jeder Prozesssituation.

Mehr erfahren

Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht