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Focus Markenrecht
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"Ihre Millionenchance"

Das deutsche Wettbewerbsrecht sah bislang ein generelles Verbot der Verknüpfung von Verkaufsangeboten mit Gewinnspielen vor. Der Europäische Gerichtshof hat diesem Verbot nun mit Urteil vom 14.01.2010, Az. C-304/08, einen Riegel vorgeschoben.

Grundlage dieser Rechtsfrage war ein Rechtsstreit des Lebensmittel-Discounters Plus, der im Herbst 2004 in einer Bonusaktion „Ihre Millionenchance“ unter dem Motto „Einkaufen, Punkte sammeln, gratis Lotto spielen“ den Kunden bei Erzielung eines bestimmten Einkaufswertes und damit verbundenen Bonuspunkten eine kostenlose Teilnahme an einer Lottoziehung versprochen hatte.

Die Frage der Vereinbarkeit dieses deutschen, sehr restriktiven Wettbewerbsverbot mit europäischem Recht wurde dem EuGH vorgelegt, der nun entschied, dass das generelle Verbot in Deutschland gegen EU-Recht verstößt und somit unwirksam ist. Bei der Frage, ob Verbraucher durch eine solche Verknüpfung von Gewinnanreiz und Ware „wesentlich beeinflusst“ werden und dadurch möglicherweise zum Kauf bewegt werden, obwohl sie dies eigentlich nicht wollen, sei jeweils der konkrete Einzelfall zu prüfen.

Der Bundesgerichtshof muss den „Plus-Fall“ nun auf dieser Grundlage neu prüfen und entscheiden. Auch in Deutschland sind somit zukünftig Verkaufsaktionen kombiniert mit Gewinnspielen zulässig. Ob die Aktion unlauter ist, muss dann im Einzelfall von den Gerichten entschieden werden (nh).

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