Landgericht Berlin verbietet rechtsradikale Werbung mit Thilo Sarrazin
Wie einer Pressemitteilung des Berliner Landgerichts zu entnehmen ist, hat der frühere Berliner Finanzsenator Thilo Sarrazin dort eine einstweilige Verfügung (LG Berlin, Beschluss vom 26.04.2011, Az. 27 O 274/11) gegen die NPD erwirkt.
Die NPD hatte offenbar im Wahlkampf eine Postkarte an Berliner Haushalte verteilt, auf der Herr Sarrazin mit dem Satz zitiert wurde: „Ich möchte nicht, dass wir zu Fremden im eigenen Land werden.“ Das Landgericht verbot dieses Verhalten, da damit der unzutreffende Eindruck erweckt werde, Thilo Sarrazin stelle bewusst seinen Namen und seine Worte für die NPD zur Verfügung.
Aber nicht nur Thilo Sarrazin ist bei den Rechtsradikalen beliebt. Bereits Ende 2009 hatten die Republikaner versucht, die von Hape Kerkeling erschaffene Kunstfigur Horst Schlämmer für ihren Wahlkampf zu instrumentalisieren. In einem Werbespot war eine Frau zu sehen, die tatsächlich “Uschi” hieß und hölzern mitteilte, dass ihr Name nicht “Schlämmer” sei und sie nicht für eine Spasspartei kandidiere. Politik sei nicht lustig. Seine (Schämmers) 18 Prozent stünden aber auch ihnen gut. Der Werbespot endete mit dem von Schlämmer geklauten Motto “Schlechter als die anderen sind wir auch nicht”. Dem schob damals das Landgericht Köln einen Riegel vor. Wir berichteten.
Nur weil es sich in den beiden Fällen um rechtsradikale Parteien gehandelt hat, die eine bekannte Figur vor ihren Karren spannen wollten, heißt das natürlich nicht, dass dies für „herkömmliche“ Parteien erlaubt wäre. So hat Hape Kerkeling alias Horst Schlämmer beispielsweise auch der grevenbroichener CDU im August 2009 verbieten lassen, mit seiner Abbildung Werbung zu machen.
Es besteht allerdings begründeter Verdacht, dass der ein oder andere Promi mal ein Auge zudrückt, wenn es sich nicht ausgerechnet um Naziparteien handelt, die ihn für ihre Werbung missbrauchen wollen und die Werbung gut gemacht ist bzw. einem guten Zweck dient. (la)
(Bild: © Uschi Hering – Fotolia.com)
[:en]Wie einer Pressemitteilung des Berliner Landgerichts zu entnehmen ist, hat der frühere Berliner Finanzsenator Thilo Sarrazin dort eine einstweilige Verfügung (LG Berlin, Beschluss vom 26.04.2011, Az. 27 O 274/11) gegen die NPD erwirkt.
Die NPD hatte offenbar im Wahlkampf eine Postkarte an Berliner Haushalte verteilt, auf der Herr Sarrazin mit dem Satz zitiert wurde: „Ich möchte nicht, dass wir zu Fremden im eigenen Land werden.“ Das Landgericht verbot dieses Verhalten, da damit der unzutreffende Eindruck erweckt werde, Thilo Sarrazin stelle bewusst seinen Namen und seine Worte für die NPD zur Verfügung.
Aber nicht nur Thilo Sarrazin ist bei den Rechtsradikalen beliebt. Bereits Ende 2009 hatten die Republikaner versucht, die von Hape Kerkeling erschaffene Kunstfigur Horst Schlämmer für ihren Wahlkampf zu instrumentalisieren. In einem Werbespot war eine Frau zu sehen, die tatsächlich “Uschi” hieß und hölzern mitteilte, dass ihr Name nicht “Schlämmer” sei und sie nicht für eine Spasspartei kandidiere. Politik sei nicht lustig. Seine (Schämmers) 18 Prozent stünden aber auch ihnen gut. Der Werbespot endete mit dem von Schlämmer geklauten Motto “Schlechter als die anderen sind wir auch nicht”. Dem schob damals das Landgericht Köln einen Riegel vor. Wir berichteten.
Nur weil es sich in den beiden Fällen um rechtsradikale Parteien gehandelt hat, die eine bekannte Figur vor ihren Karren spannen wollten, heißt das natürlich nicht, dass dies für „herkömmliche“ Parteien erlaubt wäre. So hat Hape Kerkeling alias Horst Schlämmer beispielsweise auch der grevenbroichener CDU im August 2009 verbieten lassen, mit seiner Abbildung Werbung zu machen.
Es besteht allerdings begründeter Verdacht, dass der ein oder andere Promi mal ein Auge zudrückt, wenn es sich nicht ausgerechnet um Naziparteien handelt, die ihn für ihre Werbung missbrauchen wollen und die Werbung gut gemacht ist bzw. einem guten Zweck dient. (la)
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