Musikdownloads: Tauschbörsen werden noch gefährlicher
Wenn sich jemand eine zulässige Privatkopie seiner nicht kopiergeschützten Musik-CD machte und diese anschließend unzulässigerweise im Internet zum Download anbot, handelte es sich bislang nicht um eine rechtswidrig hergestellte Vorlage, sondern um eine rechtswidrig genutzte Vorlage.
Ab jetzt spricht das Gesetz von „offensichtlich rechtswidrig hergestellten oder öffentlich zugänglich gemachten“ Vorlagen. Das heißt, dass auch die Verbreitung von an sich „legal“ hergestellten Privatkopien nun eindeutig verboten ist.