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Focus Markenrecht
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Neuer Service der Postbank: Die Personenpfändung

Ihr Ansprechpartner

Nach einem Vollstreckungsversuch teilt die Postbank mit:

„Ihr Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wird abgelehnt. Der Schuldner (eine OHG) steht nicht mit uns in Geschäftsbeziehung. Sollen die persönlich haftenden Gesellschafter mitgepfändet werden, benötigen wir einen Zusatzbeschluss“

Bleibt die Frage, wo man die gepfändeten und an den Gläubiger überwiesenen Personen unterbringt: im Zelt im Garten, im Gästezimmer oder gar im Hotel? (la)

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