OLG Düsseldorf drückt Streitwert bei Verstößen gegen Belehrungspflicht
„es ein nicht häufig vorkommender Zufall sein dürfte, dass ein Kaufinteressent sich wegen einer falschen Belehrung des Antragsgegners für dessen Angebot entscheidet, statt gerade für dasjenige des Antragstellers„
Für eine Beurteilung, ob das Urteil einen Einzelfall kennzeichnet oder eine generelle Wende in der Düsseldorfer Rechtsprechung darstellt, ist es wohl noch zu früh (das Urteil liegt uns nicht vor). Mit dieser Rechtsprechung würde Düsseldorf allerdings aus dem Kreis der „großen“ Oberlandesgerichte ausschere, die derartige Verstöße jedenfalls oberhalb von 5.000 Euro Streitwert ansiedeln (siehe auch vorherigen Post), weil dem Wettbewerber durch falsche Belehrungen von Konkurrenten erhebliche Schäden entstehen können. (zie)