P2P-Abmahnungen und der Abschreckungseffekt – unlogisch?
Der Streit ums Urheberrecht treibt mittlerweile seltsame Blüten.
Rechtsanwalt Clemens Rasch, behauptet in einem Artikel vom 21.5.2012 auf SPON, dass die u.a. von seiner Kanzlei ausgehenden Massenabmahnungen eine generalpräventive Wirkung entfalteten, die in Deutschland stärker sei als in den meisten anderen europäischen Ländern. Deshalb sei die Zahl der illegalen Downloads in Großbritannien auch 40-mal so hoch wie in Deutschland.
Abmahngegner, wie zum Beispiel der Kollege Stadler halten diese Schlussfolgerung für eine Milchmädchenrechnung. Denn der Pro-Kopf-Umsatz den die Musikindustrie erziele, sei in Großbritannien deutlich höher als in Deutschland. Wenn es tatsächlich stimme, so Stadler, dass das Filesharing der Musikindustrie Milliardenverluste beschere und gleichzeitig in Großbritannien 40-mal so viel Filesharing betrieben werde wie in Deutschland, stelle man sich zwangsläufig die Frage nach dem logischen Bruch in der Argumentation von Rasch und der Musikindustrie. Come again?
Man kann sicherlich darüber streiten, ob die mitgeteilten Tatsachen alle so stimmen, einen logischen Bruch enthält die Aussage von Herrn Rasch aber jedenfalls nicht.
Stellen wir die Frage doch einfach mal, indem wir „Musikindustrie“ , „Filesharing“ und „Abmahnungen“ mit den politisch weniger brisanten Begriffen „Lebensmitteleinzelhandel“ , „Ladendiebstahl“ (ja, ja, Filesharing ist eigentlich kein Diebstahl, weil das geht ja nur mit Sachen, aber tun wir mal so) und „Ladendetektive“ ersetzen.
Dann würden die Ausführungen von Herrn Stadler vereinfacht wie folgt lauten:
Der Vertreter der größten Ladendetektivfirma in Deutschland ist der Meinung, dass sich seine Tätigkeit in Deutschland abschreckend auf Ladendiebe auswirke. Er schließt dies daraus, dass die Anzahl der Ladendiebstähle in Großbritannien 40-mal höher sei, als in Deutschland. Ob diese Schlussfolgerung streng wissenschaftlich zulässig ist, soll dabei einmal dahingestellt bleiben. Grundsätzlich nachvollziehbar ist sie aber: Mehr Ladendetektive = weniger Ladendiebstähle.
Das „entlarvende“ Gegenargument soll nun sein „Denn der Pro-Kopf-Umsatz den der Lebensmitteleinzelhandel erzielt, ist in Großbritannien deutlich höher als in Deutschland. Wenn es tatsächlich stimmt, dass Ladendiebstähle dem Lebensmitteleinzelhandel Milliardenverluste bescheren und gleichzeitig in Großbritannien 40-mal so viele Ladendiebstähle begangen werden wie in Deutschland, stellt man sich zwangsläufig die Frage nach dem logischen Bruch in der Argumentation des Lebensmitteleinzelhandels.“
Mit anderen Worten: In Großbritannien wird pro Kopf mehr für Lebensmittel ausgegeben. Gleichzeitig wird aber auch 40-mal so viel geklaut als in Deutschland.
Wer mir erklären kann, warum das die Theorie der abschreckende Wirkung der „Ladenüberwachung“ in Deutschland widerlegen soll, gewinnt eine kostenlose Beratung bezüglich eines rechtswidrig öffentlich zugänglich gemachten Liedes mit modifizierter Unterlassungserklärung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. (la)