Preiswerbung von "Abo-Fallen" untersagt
Das Urteil verbietet den Diensteanbeitern allerdings nicht den kompletten Betrieb, sondern lediglich die konkrete Gestaltung der Seite. Nutzer, die sich im Internet bei „Gratis-SMS“-Diensten oder irgendwelchen lustigen „Tests“, Lebenserwartungsrechnern und Ähnlichem anmelden, müssen wissen, dass Sie bei klaren Angaben auf der Seite einen gültigen Vertrag schließen. Es ist zu beobachten, dass die Seiten immer deutlicher auch auf die Kostenpflichtigkeit und die Rechte des Verbrauchers hinweisen. (zie)
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PM der Wettbewerbszentrale