"ß" wie in "scheißhoppenheim.de" und die Sonne geht auf
„Am 16. November 2010 wird der Buchstabe „ß“ als eigenständiges Zeichen in .de-Domains zugelassen. Inhaber, auf die zum Stichzeitpunkt 26. Oktober 2010, 15:00 Uhr (MESZ) eine Domain mit dem Bestandteil „ss“ registriert ist, erhalten bereits ab 26. Oktober 2010 die Möglichkeit zur Registrierung der entsprechenden „ß“-Domain.“
(Quelle: http://www.denic.de/denic-im-dialog/news/2985.html?cHash=e3f7bb849b)
Die Denic nennt das Sunrise-Periode, und eine solche währt, wie man weiß, nicht ewig. Nicht nur, dass das „ß“, technisch gesehen eine Ligatur, so manchem Probleme bereitet und jetzt eine Domain wie „scheißhoppenheim.de“ registriert werden könnte, wie die Sueddeutsche Zeitung bemerkt.
Wer die Frist versäumt, könnte sich bald auch mit kennzeichenrechtliche Problemen konfrontiert sehen, wenn ein anderer eine gleichlautende Domain, die sich nur durch „ß“ statt „ss“ unterscheidet, registriert. Der ältere Domaininhaber kann nicht so ohne weiteres auf eine Unterlassung der Nutzung der Domain hinwirken, wenn die rechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind. Einen aktuellen Einblick in die unübersichtliche Rechtsprechung gibt Hoeren in seinem Skriptum Internet-Recht.
Daraus lassen sich keine allgemein gültigen Regelungen ziehen, so dass eine genaue Prüfung im Einzelfall unentbehrlich ist. Auch für einen Neuregistrar ist daher höchste Vorsicht geboten, wenn er eine „ß“-Domain registriert und damit eine Verwechslungsgefahr schafft, da der Streitwert in solchen Angelgenheiten bei unternehmerisch genutzten Domains regelmäßig bei mindestens 50.000 – 100.000 € liegt (ca).