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#SID2017: LHR kämpft gegen Cybermobbing, nicht nur am Safer Internet Day 2017

[:de]CybermobbingHeute findet weltweit der Safer Internet Day unter dem Motto „Be the change: unite for a better internet“ statt und soll für ein sicheres Internet sorgen (#SID2017).

In Deutschland liegt der Schwerpunkt auf dem Thema „Cybermobbing“. Die Kanzlei LHR ist ein Pionier in der Bekämpfung von Cybermobbing und langjähriges Mitglied im Bündnis gegen Cybermobbing, von dem sie unter der Rubrik „Ausgewählte Rechtsanwälte“ ausdrücklich als Ansprechtpartner empfohlen wird. Bei Online-Angriffen auf die Reputation vertreten die Anwälte von LHR seit Jahren erfolgreich die Interessen von Privatpersonen und Unternehmen.

Der gute Ruf kann dabei immer nur durch ein konsequentes Reputationsmanagement erfolgreich verteidigt werden.

In einem Beitrag für die österreichische Regierung zum Cybermobbing-Thema „Hass im Netz“ hat Rechtsanwalt Dr. Niklas Haberkamm, LL.M. oec.  aktuell auf verschiedene Arten Cybermobbing sowie deren Strafbarkeit hingewiesen und eine effektive Strafverfolgung gefordert.

„Die Anonymität im Internet hat eindeutig zu einer Enthemmung geführt“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Niklas Haberkamm. „Aber der stetig steigenden Anzahl von Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet steht auch eine immer stärker wachsende Bereitschaft entgegen, sich zur Wehr zu setzen. Bei dieser Haltung unterstützen wir unsere Mandanten mit Nachdruck.“

Durch Initiativen wie den Safer Internet (#SID2017) rückt die Problematik immer weiter in den Fokus der Öffentlichkeit, was Rechtsanwalt Dr. Niklas Haberkamm ausdrücklich begrüßt: „Wichtig ist, das Bewusstsein zu stärken, dass man sich erfolgreich gegen Angriffe im Internet wehren kann. Das gilt auch für anonyme Angriffe, auch wenn hier noch Handlungsbedarf besteht, um die Position der Betroffenen zu stärken.“

Zuletzt hatte Rechtsanwalt Dr. Haberkamm sich auf der Medienversammlung 2016 der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) dafür stark gemacht, dass der Gesetzgeber sich einschaltet und das Recht auf Anonymität in Fällen eindeutiger und schwerer Persönlichkeitsrechtsverletzungen begrenzt. Auch hier war der Appel eindeutig: Cybermobbing darf niemals toleriert werden, man muss sich mit aller Kraft dagegen wehren, aus der Operrolle heraustreten und eine aktive Handlung einnehmen, damit strafbares Handeln nicht zum Standard im Internet wird (ha).

(Logo: © klicksafe.de)[:]

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