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Einspruch hat Erfolg – Brauerei Carlsberg bleibt wegen Verjährung verschont

Verfahren gehen Carlsberg Brauerei im Bierkartellprozess eingestellt
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Gerade nochmal gut gegangen für Carlsberg: Die Bierbrauerei hatte bei ihrem Einspruch gegen ein vom Bundeskartellamt verhängtes Bußgeld in Höhe von 62 Millionen Euro wegen unerlaubter Preisabsprachen hoch gepokert.

Die Verjährung der Vorwürfe spielte ihr bei der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf nun in die Karten – die Geldstrafe bleibt wohl gänzlich aus.

Die Strafe hätte sich vervierfacht

Eine Strafe in Höhe von 62 Millionen Euro hatten die Wettbewerbshüter für das Unternehmen festgelegt, das unerlaubt Preisabsprachen mit anderen Brauereien getätigt haben soll. Nach dem Widerspruch von Carlsberg forderte die Generalstaatsanwaltschaft vor dem Oberlandesgericht eine Erhöhung der Strafe auf 250 Millionen Euro.

Das Gericht stellte das Verfahren jedoch überraschend wegen Verjährung ein (OLG Düsseldorf, Urteil v. 05.04.2019, Az. V-4 Kart 2/16). Laut Medienberichten wurde zwar der „Versuch einer Preisabsprache“ festgestellt. Da die Vorwürfe sich jedoch auf Handlungen aus dem Jahre 2007 bezogen und es keine Anzeichen gegeben haben soll, die auf spätere Absprachen schließen lassen, habe nicht weiter am Verfahren festgehalten werden können. 2017 sei bereits die absolute Verjährung eingetreten.

Zum Ärger von Radeberger

Für Carlsberg ein Grund zum Anstoßen. Radeberger hingegen wird wohl bedauern, es der dänischen Brauerei nicht gleich getan zu haben. Erstere hatten nach den gleichen kartellrechtlichen Vorwürfen ebenfalls Einspruch vor dem Oberlandesgericht eingelegt. Ohne Schuld zu bekennen wurde dieser wegen zu großer finanzieller Risiken jedoch einen Tag vor Prozessauftakt zurückgezogen und Radeberger zahlte das geforderte Bußgeld in Höhe von 160 Millionen Euro.

Radeberger war eine von elf Brauereien, die aufgrund von Preisabsprachevorwürfen 2012, neben einem Verband und 14 persönlich Verantwortlichen, Bußgelder kassierten. Die meisten stimmten jedoch direkt einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung zu. Nur der Braukonzern AB Inbev kam als Kronzeuge ungeschoren davon. Genauer berichteten wir bereits im folgenden Artikel:

Wird das Urteil Bestand haben?

Um die Bestandskraft zu verhindern, konnte die Staatsanwaltschaft Düsseldorf binnen einer Woche Rechtsbeschwerde einlegen. Laut der Frankfurter Allgemeinen Zeitung habe ein Sprecher ihnen gegenüber bekundet, eine Beschwerde sei sehr wahrscheinlich. Dann würde sich bald der Bundesgerichtshof mit dem Fall auseinandersetzen müssen.

Dem etwaigen Darlegen von Schadensersatzansprüchen, die Groß- und Einzelhändler sowie Gastronomen unter Umständen wegen Kartellrechtsverstößen zustehen könnten, wird die Entscheidung eher nicht weiterhelfen, um einen Anspruch zu begründen. Insbesondere wenn im Verfahren lediglich ein Versuch nachgewiesen werden konnte, gilt das möglicherweise ebenso für die Unternehmen, die ihre vom Kartellamt verhängten Strafen bereits gezahlt haben.

Die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts ist jedoch noch abzuwarten. Erst mit ihr können die Gründe der Verjährung eingeschätzt und die Entscheidung bewertet werden.

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