Verpackungsverordnung 2009 – FAQ für Online-Händler
Zum 01.01.2009 ändert sich die bisher gültige Verpackungsverordnung. Damit stellt sich für viele Händler die Frage: Worauf muss ich achten?
Die Verpackungsverordnung wurde geschaffen, um bundesweit dafür zu sorgen, dass eine umweltgerechte Entsorgung von Verpackungsmaterial erfolgt. Dabei zeigte sich, dass der ursprünglich gewählte Ansatz nicht den gewünschten Erfolg versprach, so dass es nun zu einer Änderung der Verpackungsverordnung kommen wird.
Nach der bisherigen Verpackungsverordnung hatten eBay-Händler und Händler mit einem eigenen Internetshop zwei Möglichkeiten: zum einen konnten Händler sich einem flächendeckenden System anschließen, welches die Entsorgung der Verpackungen gewährleistet (z.B. der Grüne Punkt). Zum anderen konnten sie die Entsorgung der Verpackungen auch dadurch gewährleisten, dass sie den Kunden anboten, die Verpackungen selbst zurückzunehmen. In diesem Fall waren die Verkäufer dazu verpflichtet, auf Ihre Pflicht zur Rücknahme hinzuweisen.
Viele Händler waren aber weder einen Entsorgungssystem angeschlossen, noch sorgten sie selbst für eine ordnungsgemäße Entsorgung. Somit wurde das eigentliche Ziel der Verpackungsverordnung nicht in der gewünschten Weise erreicht.
Daher besteht nun nach der ab dem 01.01.2009 gültigen Verpackungsverordnung die Verpflichtung für Hersteller und Händler, sich einem flächendeckenden Entsorgungssystem anzuschließen, das eine Rücknahme gewährleistet.
Wer wird durch die neue Verpackungsverordnung verpflichtet?
Die Verpflichtung aus der Verpackungsverordnung trifft alle Hersteller und Vertreiber, die mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, erstmals in den Verkehr bringen (§ 6 Abs. 1 VerpackV).
Was ist eine „Verkaufsverpackung“?
Unter Verpackungen versteht die Verpackungsverordnung „aus beliebigen Materialien hergestellte Produkte zur Aufnahme, zum Schutz, zur Handhabung, zur Lieferung oder zur Darbietung von Waren“ (§ 3 Abs. 1 S. 1 VerpackV). Somit stellt also nicht nur der Karton die Verpackung dar. Vielmehr versteht man unter dem Begriff auch eventuell verwendetes Füllmaterial, Klebeband und weitere zur Versendung verwendete Materialien.
Die Verpackungsverordnung unterscheidet zwischen drei verschiedenen Arten von Verpackungen: Verkaufsverpackungen, Umverpackungen und Transportverpackungen. Die Begriffe sind ein wenig missverständlich, da sie nicht der umgangssprachlichen Verwendung der einzelnen Begriffe entsprechen. Vereinfacht gesagt liegt immer dann eine Verkaufsverpackung vor, wenn die Ware in die Verpackung eingepackt ist, und die Ware mitsamt der Verpackung an den (End-)Kunden übergeben wird.
Muss sich jeder Händler einem Entsorgungssystem anschließen? Reicht es aus, wenn der Lieferant oder der Hersteller der Verpackungen einem solchen System angeschlossen ist?
Grundsätzlich muss nur gewährleistet sein, dass die Verpackung die in den Verkehr gebracht wird Teil eines Entsorgungssystems ist. Es würde somit also auch ausreichen, wenn der Hersteller der Verpackung einem solchen System angeschlossen ist.
Unter Bezugnahme auf einen Beschluss der LAGA (Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall) vom Oktober 2008 ist vielfach der Hinweis zu finden, dass es nicht möglich sei, Verkaufsverpackungen bereits von dem Hersteller lizenziert zu erwerben. Dieser Hinweis ist jedoch falsch. Die LAGA hat lediglich feststellt, dass es sich bei der für den Versand verwendeten Verpackung nicht um eine „Serviceverpackung“ im Sinne der Verpackungsverordnung handelt. Hintergrund ist, dass bei so genannten Serviceverpackungen Händler einen Anspruch darauf haben, dass die Hersteller selbst sich einem Entsorgungssystem anschließen.
Ein solcher Anspruch gegenüber den Herstellern besteht bei Verpackungen, welche für den Versand verwendet werden nicht. Die bedeutet jedoch nicht, dass Hersteller nicht dennoch die Möglichkeit haben, sich einem Entsorgungssystem anzuschließen, und die so lizenzierten Verpackungen an Händler zu veräußern.
Die LAGA führt ausdrücklich aus, dass eine Lizenzierungspflicht für gebrauchte Verpackungen nicht besteht, wenn die gebrauchten Verpackungen bereits einmal lizenziert wurden. Nichts anderes kann für neu hergestellte Verpackungen gelten, wenn der Hersteller sich selbst einem Entsorgungssystem anschließt. Das Ziel der Verpackungsverordnung, eine flächendeckende Entsorgung von Verkaufsverpackungen zu erreichen, wird auch auf diese Weise erreicht.
Muss ein Händler Hinweispflichten beachten?
Der vielfach anzutreffende Hinweis, der Kunde habe die Möglichkeit die Verpackung an den Händler zurückzuschicken, verliert mit der neuen Verpackungsverordnung seine Bedeutung. Ab dem 01.01.2009 muss gewährleistet sein, dass derjenige, der die Verpackung erstmalig in Verkehr bringt einem flächendeckenden Entsorgungssystem angeschlossen ist. Ist dies der Fall, so war auch nach der alten Verpackungsverordnung ein derartiger Hinweis nicht erforderlich.
Muss die Verpackung gekennzeichnet sein?
Eine Kennzeichnung der Verpackung wie zum Beispiel durch den Grünen Punkt ist nicht erforderlich. Es besteht keinerlei Verpflichtung die Ware dahingehend zu kennzeichnen, dass der Händler oder der Hersteller einem Entsorgungssystem angeschlossen ist.
Was muss ich bei gebrauchten Verpackungen beachten?
Bei der Verwendung von gebrauchten Verpackungen entsteht in der Praxis ein Problem:
Da die neue Verpackungsverordnung keinerlei Kennzeichnungspflicht vorsieht, ist einer Verpackung selbst nicht anzusehen, ob diese bereits lizenziert ist. Somit kann ein Händler alleine anhand der Verpackung nicht beurteilen, ob er diese ohne Bedenken benutzen kann, oder ob er sich selbst einem Entsorgungssystem anschließen muss. Die Verwendung gebrauchter Verpackung ist daher mit einem hohen Risiko behaftet.
Was muss ich bei dem Vertrieb von Importware beachten?
Bei dem Versand von importierten Waren ist jeder Händler dazu verpflichtet, sich selbst einem Entsorgungssystem anzuschließen. Die Importware befindet sich in der Regel in Verkaufsverpackungen, welche in Deutschland nicht Teil eines Entsorgungsystems sind.
Welche Probleme gibt es, wenn bereits vom Hersteller lizenzierte Verkaufsverpackungen verwendet werden?
Selbst wenn bereits lizenzierte Kartons für den Versand der Ware verwendet werden, kann für Händler in der Praxis ein Problem bestehen. Wir über den Karton hinaus Füllmaterial verwendet, so handelt es sich hierbei ebenfalls um Verpackungen im Sinne der Verpackungsverordnung. Somit müsste also auch z.B. für eine als Füllmaterial verwendete zusammengeknüllte Zeitung die ordnungsgemäße Entsorgung gesichert sein. Diese wäre allerdings durch die Anmeldung des Kartonherstellers nicht mit abgedeckt.
Aufgrund der in der Praxis auftauchendenden Probleme dürfte wohl jedem der im Versandhandel tätig ist zu raten sein, sich selbst einem flächendeckenden Entsorgungssystem anzuschließen.
Welche flächendeckenden Entsorgungssysteme gibt es?
Derzeit sind uns die folgenden Unternehmen bekannt, die ein flächendeckendes Entsorgungssystem anbieten:
Landbell AG, Mainz
Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH, Köln
EKO-PUNKT GmbH, Mönchengladbach
BellandVision GmbH, Pegnitz
INTERSEROH Dienstleistungs GmbH, Köln
Redual GmbH & Co. KG, Köln
Vfw GmbH, Köln
Zentek GmbH & Co. KG, Köln
Für Informationen über die verschiedenen Preismodelle können Sie sich an diese Firmen wenden.
Welche Folgen kann es haben, wenn sich ein Händler nicht bei einem Entsorgungssystem registriert?
Der Verstoß gegen die Registrierungspflicht – der eine Ordnungswidrigkeit darstellt – kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000,00 EUR geahndet werden. Darüber hinaus dürfte ein Verstoß gegen die Registrierungspflicht einen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht darstellen, so auch eine Abmahnung durch Mitbewerber drohen kann. (kd)
UPDATE vom 12.10.2009:
Gerade wurde uns ein Anbieter bekannt, der kompostierbare Verpackungen aus biologisch abbaubaren Werkstoffen anbietet. Gem. § 16 Abs. 2 VerpackV sind solche Verpackungen von den §§ 5, 6 VerpackV bis zum 31.12.2012 ausgenommen. Das bedeutet, dass man dem Gesetzgeber zumindest bezogen auf diese Verpackungsarten bis Ende 2012 ein Schnippchen schlagen kann. Wie der Anbieter mitteilte, gibt es zurzeit für Kartons noch keine Lösung, da eine solche Bio-Konstruktion noch zu instabil wäre. Man arbeite aber mit Hochdruck daran. Mehr Infos hier.