Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen an das Justizministerium?
Bisher wurden solche Auktionen über www.justiz-auktionen.de und www.zoll-auktion.de durchgeführt.
Wie diesen Seiten zu entnehmen ist, haben Ersteigerer zwar Gewährleistungsrechte, eine Belehrung über das bei eBay so heiß diskutierte Widerrufsrecht findet man dort jedoch nicht.
Dass die Abmahnwelle nun auch über staatliche Stellen hereinbrechen könnte, ist jedoch diesbezüglich nicht zu erwarten. Bei den dortigen Angeboten dürfte es sich nämlich um Versteigerungen im Sinne des § 156 BGB handeln, bei denen das Widerrufsrecht gem. § 312d Abs. 4 Nr. 5 BGB nicht besteht.
Angebote bei eBay sind nach BGH jedoch grundsätzlich keine Versteigerungen im Rechtssinne, sondern Angebote auf Abschluss des Vertrags mit dem Höchstbietenden nach Zeitablauf. Daher dürfte auch eine staatliche Stelle bei dem Angebot von Waren bei eBay zur Einräumung eines Widerrufsrechts gegenüber Verbrauchern verpflichtet sein.
Wir harren der Gestaltung der ersten Angebote und sind sehr gespannt, ob findige Wettbewerber diese sogar mit einer Abmahnung angreifen werden.
Noch spannender wird aber die Frage, ob die Missbrauchs- und Abzockwarner auch auf den Plan treten werden, wenn der Staat „Opfer“ des Wettbewerbsrechts wird. Wir vermuten ja, dass vielen Moralaposteln eine Abmahnung dann ganz recht ist, wenn sie nur den richtigen trifft…(la)