Mehrfach ausgezeichnet.

Focus Markenrecht
en

Datenschutz in der Videosprechstunde – Verbraucherzentrale prüft digitale Gesundheitsangebote

Ihr Ansprechpartner
Datenschutz bei Videosprechstunden
Foto von National Cancer Institute auf Unsplash

Auch wenn sie sich in Zeiten der Pandemie besonderer Beliebtheit erfreuten – Videosprechstunden gab es schon vor Corona. Seit 2018 dürfen Ärzte in Deutschland telemedizinische Leistungen erbringen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat nun untersucht, wie es dabei mit dem Datenschutz aussieht. Ergebnis: Der Datenschutz weist Lücken auf.

Anforderungen der DSGVO als Grundlage

Anfang Februar 2023 hat der vzbv seine Analyse „Datenschutz bei Videosprechstunden“ veröffentlicht. Geprüft wurden neun Telemedizin-Plattformen und Arzttermin-Portale, die auch Videosprechstunden anbieten. Die Prüfung orientierte sich an den Anforderungen der DSGVO, etwa hinsichtlich der Auffindbarkeit, Sprache und Aktualität der Datenschutzerklärung, der Informationen über die Verantwortlichen und Datenschutzbeauftragten, der Benennung der Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung, der ausdrückliche Einwilligung in die Verarbeitung von Gesundheitsdaten, der Betroffenenrechte, Datenübermittlung außerhalb der EU und der Speicherdauer.

Gesundheitsdaten besonders sensibel

Dabei wurde deutlich, dass die untersuchten Portale Datenschutzlücken aufweisen und Datenschutzstandards von diesen nicht eingehalten werden. Das beginnt damit, dass es bei einigen Anbietern an einer wirksamen, ausdrücklichen Einwilligung zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten mangelt, schon dadurch, dass der herausgehobene Rechtscharakter der Gesundheitsdaten, die eine besondere Kategorie personenbezogener Daten nach Artikel 9 Absatz 1 DSGVO bilden, nicht klar benannt wird.

Tracking-Anbieter und Löschkonzept

Acht der geprüften neun Portale haben Tracking-Anbieter eingebunden, die das Verhalten der Nutzer insbesondere für Marketingzwecke, Social Media oder Nutzungsanalysen verfolgen und auswerten können. Der vzbv sieht das kritisch und empfiehlt, Tracking-Anbieter nur dann einzusetzen, wenn dies unbedingt erforderlich ist. Auch hinsichtlich der Speicherdauer und der Kriterien für deren Festlegung erkannten die Verbraucherschützer Mängel: nur drei der neun Anbieter weisen ein Löschkonzept auf.

Nachbesserungen beim Datenschutz nötig

Auch, wenn die untersuchten Portale die DSGVO-Anforderungen insgesamt zufriedenstellend erfüllen, mahnt der vzbv zu Nachbesserungen, zumal davon auszugehen sei, dass telemedizinische Angebote wie Videosprechstunden und Online-Terminvergaben künftig zunehmend in Anspruch genommen werden. Datenschutzkonformität und Verbraucherschutz sollten zentrale Anliegen der Portal-Anbieter sein, so der vzbv.

Die Studie ist als pdf-Datei hier zu finden: https://www.vzbv.de/sites/default/files/2023-02/23-02-02_Langpapier_Ergebnisbericht_Videosprechstunden_final.pdf

Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht

2., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage

Chronologisch aufgebaut, differenzierte Gliederung, zahlreiche Querverweise und, ganz neu: Umfangreiche Praxishinweise zu jeder Prozesssituation.

Mehr erfahren

Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht