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Focus Markenrecht
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Bundesregierung verhöhnt Onlinehändler

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Die Musterwiderrufsbelehrung des Justizministeriums für Händler findet unsere Bundesregierung trotz der ganzen Aufregung eigentlich ganz o.k.

Das geht aus einer Antwort auf die kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor, die wir unseren Lesern auszugsweise nicht vorenthalten wollen:

Frage: Vertritt die Bundesregierung die Meinung, dass insbesondere kleine und mittlere Unternehmen in der Lage sein werden, die für sie notwendige Widerrufsbelehrung ohne juristisch beratende Hilfe zu erstellen, insbesondere im Hinblick auf die vielen unterschiedlichen Gestaltungsanweisungen im Verordnungsentwurf, und wie begründet sie ihre Meinung?

Antwort: Die Musterbelehrungen sind seit ihrer Einführung von den Unternehmen gut angenommen worden, was für ihre Praxistauglichkeit spricht. Durch die geplante Neufassung erhöht sich die Anzahl der Gestaltungshinweise nur unwesentlich. Mit größeren Schwierigkeiten bei der Handhabung der Muster ist deshalb auch in Zukunft nicht zu rechnen.

Na dann weiterhin viel Spaß beim Handel, insbesondere auf eBay. Und danke an die Regierung für die Existenzsicherung der Anwälte im Online-Bereich.

Im gemütlichen Ministerium lehnt man sich offenbar zurück. Warum auch tätig werden, wenn für den „Abmahnwahn“ längst die Schuldigen gefunden sind: Anwälte und Richter, die die mitunter bizarren Regelungen des Gesetzgebers zum Verbraucherschutz anwenden müssen.

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