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Patentstreit: Heckler & Koch gewinnt erneut

Haenel Heckler & Koch
Foto von Holger Woizick auf Unsplash

In dem Streit um ein Patent für Gewehre zwischen den Waffenherstellern Haenel und Heckler & Koch hat das Oberlandesgericht Düsseldorf zugunsten von Hecker & Koch entschieden (OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.12.2022, Az. I-15 U 59/21).

 

 

In dem Streit ging es um ein Patent für ein Waffenverschlusssystem, welches verhindert, dass Wasser in das Gewehr eindringt. Heckler & Koch ist Inhaber eines europäischen Patents über ein solches Waffenverschlusssystem. Die Firma sah in der Herstellung, dem Angebot und dem Vertrieb einer Waffenausführung von Haenel eine unmittelbare wortsinngemäße Verletzung des Klagepatents.

Keine Aussetzung des Rechtsstreits

Das OLG Düsseldorf sieht das Patent in Kraft. Das Bundespatentgericht habe dieses (BPatG, Urteil vom 30.09.2022, Az. 7 Ni 29/20 (EP)) in eingeschränktem Umfang aufrechterhalten. Die Entscheidungsgründe des Urteils des Bundespatentgerichts lagen zum Zeitpunkt des Urteils des OLG Düsseldorf noch nicht vor. Gegen das Urteil des BPatG konnte Berufung zum Bundesgerichtshof eingelegt werden. Eine Aussetzung des Rechtsstreits nach § 148 der Zivilprozessordnung (ZPO) hielt das OLG Düsseldorf dennoch nicht für geboten.

Auf Vernichtung geklagt

Heckler & Koch nahm Haenel auf Unterlassung, Auskunft und Rechnungslegung, auf Feststellung einer Entschädigungs- und einer Schadensersatzpflicht sowie auf Rückruf und Vernichtung des ausgelieferten Gewehrs CR 223 in Anspruch. Die Beklagten beriefen sich in Teilen auf Verjährung.

Zum Rückruf verurteilt

Das Landgericht Düsseldorf verurteilte die Beklagten zuvor zur Unterlassung, zur Auskunft über den Umfang der gerügten Handlungen sowie zur Rechnungslegung über den Umfang der Handlungen und stellte eine Schadenersatzpflicht fest. Zudem wurde die Beklagte zur Vernichtung und zum Rückruf des vertriebenen Gewehrs verurteilt. In Bezug auf einen früheren Zeitraum wies das Landgericht die Klage wegen Verjährung ab.

Das OLG Düsseldorf bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf (LG Düsseldorf, Urteil vom 16.11.2021, Az. 4a O 68/20), wonach Haenel Auskunft darüber geben muss, welcher Gewinn durch den Verkauf des Gewehrs erzielt wurde. Steht dieser Betrag fest, kann Heckler & Koch auf der Grundlage Schadenersatz gegen Haenel geltend machen.

Streitwert eine Million Euro, Revision nicht zugelassen

Das OLG Düsseldorf ließ die Revision nicht zu. Die Einzelfallentscheidung habe weder grundsätzliche Bedeutung nach § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, noch sei zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung oder zur Fortbildung des Rechts eine Revisionsentscheidung erforderlich. Haenel kann dagegen noch Nichtzulassungsbeschwerde einlegen. Sollte Haenel auch damit nicht durchdringen, dürfte eine Reihe von Gewehren zukünftig den Besitzer wechseln.

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