Was ist ein AG (Amtsgericht)?
Die Abkürzung AG steht für Amtsgericht. Es handelt sich bei dem Amtsgericht, neben dem Landgericht sowie in seltenen Fällen neben dem Oberlandesgericht um die erste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Um eine gewisse Bürgernähe zu gewährleisten, gibt es in Deutschland viele Amtsgerichte.
Das Amtsgericht ist zuständig, wenn der Streitwert 5.000 € nicht übersteigt. Unabhängig vom Streitwert ist das Amtsgericht bei mietrechtlichen Streitigkeiten zuständig. Des Weiteren handelt es sich bei dem Amtsgericht um ein Registergericht. Auch ist es für Mahnverfahren zuständig. Gegen Urteile des Amtsgericht kann Berufung vor dem Landgericht eingelegt werden. Beschlüsse des Amtsgerichts sind mit der Beschwerde angreifbar.
Unsere Leistungen zum Thema Amtsgericht
- Verhandlungsstrategie und Prozesstaktik
- Definition der Mandantenziele (Handlung, Unterlassung, Beseitigung, Berichtigung, Zahlung)
- Prüfung der rechtlichen Ansprüche und tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten
- Entwicklung einer Taktik zur außergerichtlichen Geltendmachun
- Abwägung der Chancen und Risiken (sowohl in Bezug auf Kosten als auch auf Reputationsrisiken)
- Prüfung der eigenen Rechtskonformität (zB. im Onlineshop oder in der Werbung)
- Prüfung der Bonität des Gegners
- Risikominimierung gerichtlicher Schritte: So wie viel nötig, so wenig wie möglich
- Prüfung der Zuständigkeit deutscher Gerichte auch für internationale Sachverhalte
- Litigation-PR (öffentliche Begleitung der Prozesse)
- Besondere Expertise bzgl. prozessualer Besonderheiten in speziellen Verfahren (Eilverfahren, Feststellungsklagen, etc.)
- Nachhaltige Durchsetzung erstrittener Titel in Bezug auf Handlungen, Unterlassungen, Schadensersatz und Kosten
- evtl. Veröffentlichung für den Mandanten erfolgreicher Entscheidungen