Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist auf ihrer Homepage durch so genannte BaFin-Meldungen auf rechtswidrige Geschäftspraktiken hin. Für betroffene Adressaten, die namentlich erwähnt werden, hat die BaFin-Meldung eine Prangerwirkung. Der gute Ruf wird erheblich geschädigt.
Auf der folgenden Themenseite erfahren Sie mehr über die BaFin und wie Sie sich gegen rechtswidrige BaFin-Meldungen wehren können. Dies sind die 5 wichtigsten Dinge, die Sie wissen sollten.
Übersicht
Was ist die BaFin?
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – kurz BaFin – ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Frankfurt a.M. und Bonn. Sie unterliegt der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen. Ihre Aufgabe besteht darin, im öffentlichem Interesse Banken, Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel zu beaufsichtigen. Das Hauptziel liegt laut eigener Aussage darin, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten. Bankkunden, Versicherte und Anleger sollen dem Finanzsystem vertrauen können.
Was versteht man unter einer BaFin-Meldung?
Die BaFin macht auf ihrer Homepage unter der Rubrik „Aktuelles für Verbraucher“ auf Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis aufmerksam. Darüber hinaus warnt sie vor Marktmanipulationen. BaFin-Meldungen sind Warnungen und Empfehlungen im Hinblick auf bestimmte Unternehmen. Ihr Sinn und Zweck liegt im Verbraucherschutz.
Welche Auswirkungen kann eine negative BaFin-Meldung haben?
Die BaFin genießt als eine der größten Finanzaufsichtsbehörden in Europa besonderes Vertrauen in der Öffentlichkeit. Eine negative BaFin-Meldung kann zu einer massiven Rufschädigung des Betroffenen führen. Bereits der Verdacht, dass sich ein Unternehmen nicht gesetzeskonform verhält, schürt erhebliches Misstrauen. Dieses kann selbst durch die Mitteilung, dass sich der Verdacht nicht bestätigt hat, nicht vollständig beseitigt werden.
Die BaFin-Meldung ist aus der Sicht ihres Adressaten kein finaler und unmittelbarer Grundrechtseingriff im klassischen Sinn. Die Betroffenen können ihren von der Verfassung geschützten Beruf (Art. 12 GG) weiterhin ausüben. Die Meldungen beeinflussen jedoch das Verhalten der Markteilnehmer. Anleger können verschreckt werden. Verfassungsrechtler sprechen in diesem Zusammenhang von einem mittelbar-faktischen Grundrechtseingriff. Dieser bedarf der Rechtfertigung.
Verwaltungsgericht Frankfurt: BaFin muss „Warnmeldung“ löschen
Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat im Wege einer einstweiligen Anordnung die BaFin dazu verpflichtet, eine unter der Rubrik “Unerlaubte Geschäfte” veröffentlichte, rechtswidrige Meldung über ein Krypto-Unternehmen zu entfernen (VG Frankfurt, Beschlusss v. 11.5.2020, Az. 7 L 452/20.F).
Schadensersatzansprüche werden zurzeit geprüft.
Wann darf die BaFin eine Meldung veröffentlichen?
Die negativen Auswirkungen auf den guten Ruf der Betroffenen werfen die Frage auf, unter welchen Voraussetzungen eine BaFin-Meldung veröffentlicht werden darf. Die BaFin ist als Anstalt des öffentlichen Rechts an Recht und Gesetz gebunden, Art. 20 Abs. 3 GG. Sie darf daher nicht gegen das Gesetz handeln (sog. Vorrang des Gesetzes).
Ihre Tätigkeit muss sich zudem auf eine hinreichend bestimmte und rechtmäßige Ermächtigungsgrundlage stützen (sog. Vorbehalt des Gesetzes). Dies gilt jedenfalls für Veröffentlichungen im Internet, die den Adressaten erkennen lassen und lenkend ins Wirtschaftsleben eingreifen. Die BaFin darf also nur das tun, was ihr das Gesetz ausdrücklich erlaubt. Das ist vielen Betroffenen nicht bewusst.
Fehlt es an einer ausdrücklichen Ermächtigungsgrundlage, ist die amtliche Äußerung gerechtfertigt, wenn sich die Meldung der BaFin im Rahmen ihres zugewiesenen Aufgabenbereichs bewegt.
Vor Veröffentlichung der BaFin-Meldung muss der Betroffene grundsätzlich angehört werden. Von der Anhörung kann nach dem Rechtsgedanken des § 28 Abs. 2 VwVfG nur ausnahmsweise abgesehen werden. Häufigster Ausnahmefall ist § 28 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG. Danach kann von der Anhörung abgesehen werden, wenn eine sofortige Entscheidung wegen Gefahr im Verzug oder im öffentlichen Interesse notwendig erscheint.
Die BaFin muss darüber hinaus das Sachlichkeitsgebot und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wahren.
Wie kann ich mich gegen eine rechtswidrige BaFin-Meldung wehren?
Gegen eine rechtswidrige BaFin-Meldung steht Ihnen im Ernstfall der Rechtsweg offen. In Eilfällen stellen wir für Sie vor dem Verwaltungsgericht einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung. Im Erfolgsfall muss die Meldung bis zum Hauptsacheverfahren gelöscht werden.
Darüber hinaus erstreiten für Sie Schadensersatz.
Unsere Expertise zum Thema Bafin-Meldung löschen
- Beratung im Vorfeld zur Vermeidung von Maßnahmen der Aufsichtsbehörden
- Bei rechtswidrigen Meldungen zügige Bestandsaufnahme und Schadensbegrenzung
- Abmahnung der Aufsichtsbehörde
- ggfls. Einreichung eines Eilantrags auf Löschung der Meldung beim Verwaltungsgericht
- Einreichung einer Klage beim Verwaltungsgericht
- Geltendmachung von Schadensersatz
Alles auf einen Blick:
Was ist die BaFin?
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – kurz BaFin – ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Frankfurt a.M. und Bonn. Sie unterliegt der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen. Ihre Aufgabe besteht darin, im öffentlichem Interesse Banken, Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel zu beaufsichtigen. Das Hauptziel liegt laut eigener Aussage darin, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten. Bankkunden, Versicherte und Anleger sollen dem Finanzsystem vertrauen können.
Was versteht man unter einer BaFin-Meldung?
Die BaFin macht auf ihrer Homepage unter der Rubrik „Aktuelles für Verbraucher“ auf Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis aufmerksam. Darüber hinaus warnt sie vor Marktmanipulationen. BaFin-Meldungen sind Warnungen und Empfehlungen im Hinblick auf bestimmte Unternehmen. Ihr Sinn und Zweck liegt im Verbraucherschutz.
Welche Auswirkungen kann eine negative BaFin-Meldung haben?
Die BaFin genießt als eine der größten Finanzaufsichtsbehörden in Europa besonderes Vertrauen in der Öffentlichkeit. Eine negative BaFin-Meldung kann zu einer massiven Rufschädigung des Betroffenen führen. Bereits der Verdacht, dass sich ein Unternehmen nicht gesetzeskonform verhält, schürt erhebliches Misstrauen. Dieses kann selbst durch die Mitteilung, dass sich der Verdacht nicht bestätigt hat, nicht vollständig beseitigt werden.
Die BaFin-Meldung ist aus der Sicht ihres Adressaten kein finaler und unmittelbarer Grundrechtseingriff im klassischen Sinn. Die Betroffenen können ihren von der Verfassung geschützten Beruf (Art. 12 GG) weiterhin ausüben. Die Meldungen beeinflussen jedoch das Verhalten der Markteilnehmer. Anleger können verschreckt werden. Verfassungsrechtler sprechen in diesem Zusammenhang von einem mittelbar-faktischen Grundrechtseingriff. Dieser bedarf der Rechtfertigung.
Wann darf die BaFin eine Meldung veröffentlichen?
Die negativen Auswirkungen auf den guten Ruf der Betroffenen werfen die Frage auf, unter welchen Voraussetzungen eine BaFin-Meldung veröffentlicht werden darf. Die BaFin ist als Anstalt des öffentlichen Rechts an Recht und Gesetz gebunden ist, Art. 20 Abs. 3 GG. Sie darf daher nicht gegen das Gesetz handeln (sog. Vorrang des Gesetzes). Ihre Tätigkeit muss sich zudem auf eine hinreichend bestimmte und rechtmäßige Ermächtigungsgrundlage stützen (sog. Vorbehalt des Gesetzes). Dies gilt jedenfalls für Veröffentlichungen im Internet, die den Adressaten erkennen lassen und lenkend ins Wirtschaftsleben eingreifen.
Die BaFin darf also nur das tun, was ihr das Gesetz ausdrücklich erlaubt. Dies ist vielen Betroffenen nicht bewusst.
Fehlt es an einer ausdrücklichen Ermächtigungsgrundlage, ist die amtliche Äußerung gerechtfertigt, wenn sich die Meldung der BaFin im Rahmen ihres zugewiesenen Aufgabenbereichs bewegt.
Vor Veröffentlichung der BaFin-Meldung muss der Betroffene grundsätzlich angehört werden. Von der Anhörung kann nach dem Rechtsgedanken des § 28 Abs. 2 VwVfG nur ausnahmsweise abgesehen werden. Häufigster Ausnahmefall ist § 28 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG. Danach kann von der Anhörung abgesehen werden, wenn eine sofortige Entscheidung wegen Gefahr im Verzug oder im öffentlichen Interesse notwendig erscheint.
Die BaFin muss darüber hinaus das Sachlichkeitsgebot und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wahren.
Wie kann ich mich gegen eine rechtswidrige BaFin-Meldung wehren?
Gegen eine rechtswidrige BaFin-Meldung steht Ihnen im Ernstfall der Rechtsweg offen. In Eilfällen stellen wir für Sie vor dem Verwaltungsgericht einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung. In Erfolgsfall muss die Meldung bis zum Hauptsacheverfahren gelöscht werden.
Darüber hinaus erstreiten für Sie Schadensersatz.