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Was ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung?
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist das Recht zu entscheiden ob und wie die eigenen personenbezogenen Daten verwendet werden. Es handelt sich nach dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) um ein „Datenschutz-Grundrecht“.
Das BVerfG entwickelte dieses Grundrecht durch sein Volkszählungs-Urteil. Vor allem in Zeiten der Informationsgesellschaft gebe es kein belangloses Datum mehr. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wurde aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht entwickelt. Um dieses Grundrecht einzuschränken bedarf es stets einer gesetzlichen Grundlage.
Unsere Leistungen zum Thema Recht auf informationelle Selbstbestimmung
- Beratung mit Hinblick auf die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) (gilt ab Mai 2018)
- Beratung mit Hinblick auf die neue ePrivacy-Verordnung (gilt voraussichtlich ab 2019)
- Durchführung von Datenschutz Due Diligence Prüfungen
- Stellung eines EU-Vertreters gem. Art. 27 DSGVO
- Juristische Beratung rund um E-Mail-Marketing
- Schutz vor Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen
- Reputationsmanagement
- Verhandlungstrategie & Prozesstaktik