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Focus Markenrecht
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Gesellschaftsrecht für Startups

Wir begleiten Ihr Unternehmen von der Idee bis zur richtigen Gesellschaftsform

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Gesellschaftsrecht ist zentral für jedes unternehmerische Handeln. Es bestimmt, wie Unternehmen organisiert sind, wer wie haftet und wie der Gewinn aus der unternehmerischen Tätigkeit verteilt wird. Die Wahl der passenden Rechtsform und eines Firmennamens, der nicht mit fremden Markenrechten kollidiert, ist grundlegend.

Prinzipien des Gesellschaftsrechts

Unterschieden wird zwischen sogenanntem Gesamthandsvermögen, über das die Gesellschaftsmitglieder nur gemeinschaftlich verfügen können, und dem Vermögen einzelner Gesellschafter.

Bei Personengesellschaften gilt bei der Willensbildung unter den Gesellschaftern der Einstimmigkeitsgrundsatz. Die Gesellschafter haben gegenüber der Gesellschaft eine Treuepflicht. Bei Personengesellschaften besteht nur in Ausnahmefällen eine Treuepflicht.

Regelungsgegenstand des Gesellschaftsrechts

Das Gesellschaftsrecht regelt privatrechtliche Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines bestimmten Zwecks durch ein Rechtsgeschäft (Gesellschaftsvertrag) gegründet werden.

Das Gesellschaftsrecht ist in unterschiedlichen Gesetzen geregelt:

  • Bürgerliches Gesetzbuch
    • Verein: §§ 21-79a
    • Gesellschaft bürgerlichen Rechts: §§ 705, 740
  • Handelsgesetzbuch
  • GmbH-Gesetz (GmbHG)
  • Aktiengesetz (AktG)
  • Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG)
  • Genossenschaftsgesetz (GenG)
  • Verordnung über die Schaffung einer Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV), EWIV-Ausführungsgesetz.

Unterschiedliche Gesellschaftsformen

Grundsätzlich wird zwischen Personengesellschaften und Körperschaften unterschieden. Personengesellschaften zeichnen sich dadurch aus, dass es mindestens zwei Gesellschafter gibt. Diese haften notfalls auch mit ihrem Privatvermögen. Für eine Personengesellschaft benötigen Sie, anders als bei einer GmbH, keinen Gesellschaftsvertrag und kein Stammkapital.

Die Gesellschaftsformen unterscheiden sich auch bei den Gründungskosten und beim administrativen Aufwand. Für eine Aktiengesellschaft benötigen Sie mehr Kapital und müssen beispielsweise Hauptversammlungen durchführen und Publizitätsvorschriften einhalten. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung lässt sich mit weniger Aufwand und Kapital gründen. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beraten Sie gerne bei der Wahl der richtigen Gesellschaftsform und allen rechtlichen Aspekten.

Es gibt Innengesellschaften, bei denen die Gesellschafter nach außen nicht selbst in Erscheinung treten:

  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts
  • Stille Gesellschaft

Bei den Außengesellschaften, die über ihre Organe (Geschäftsführung) als Gesellschaft im Rechtsverkehr auftreten können, zählen:

  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Offene Handelsgesellschaft (oHG)
  • Kommanditgesellschaft (KG)
  • Partnerschaftsgesellschaft (PartG)

GbRs werden nicht im Handelsregister eingetragen. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Gesellschaftsrechts (MoPeG) müssen sich GbRs, die Grundstücksgeschäfte tätigen, allerdings ab 2024 in ein Register eintragen lassen.

Die GmbH & Co. KG ist eine Misch-Gesellschaftsform. Es handelt sich um eine Kommanditgesellschaft, bei der der persönlich haftende Gesellschafter eine beschränkt haftende GmbH ist.

Bei Körperschaften haftet nur das Gesellschaftsvermögen. Zu den Körperschaften zählen:

  • Vereine
    • rechtsfähiger Idealverein
    • rechtsfähiger wirtschaftlicher Verein
  • Kapitalgesellschaften
  • Genossenschaften
    • eingetragene Genossenschaft (eG)

Kapitalgesellschaften wiederum teilen sich auf in:

  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Aktiengesellschaften (AG)
  • Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

Wir können Sie bei allen Rechtsformen beraten, auch im Hinblick auf marken- und wettbewerbsrechtliche Aspekte.

Startups

Die Gründung eines unternehmerischen Startups kann mit viel Energie, aber auch mit viel Bürokratie verbunden sein: Firmengründung beim Handelsregister, gegebenenfalls ein Notarbesuch, Anmeldung bei Gewerbeamt, Industrie- und Handelskammer, Berufsgenossenschaft und Finanzamt. Bestimmte Gewerbe sind erlaubnispflichtig. Wenn Sie zum Beispiel eine Gaststätte eröffnen wollen, benötigen sie eine Gaststättenkonzession. Wir wissen genau, welche Vorschriften und Gesetze Sie in ihrer Branche mit Ihrer Art von Geschäftstätigkeit beachten müssen und können für Sie die notwendigen Anträge stellen und Genehmigungen einholen. Unser Rundum-Paket spart Ihnen Zeit, so dass Sie sich auf Ihre eigentliche unternehmerische Tätigkeit konzentrieren können.

Im Falle einer Expansion oder wenn Unternehmen zusammengeführt werden, sind unter Umständen gesellschaftsrechtliche Anpassungen erforderlich. Auch die Aufnahme neuer Gesellschafter oder der Einstieg von Investoren kann Anpassungen im Gesellschaftsvertrag nötig machen. Mit der richtigen Beratung lassen sich hier Fehler vermeiden, die Auswirkungen auf den Erfolg Ihres Startups haben können.

Was hebt uns von anderen Kanzleien ab? 

Markenrechtliche Erstberatung

LHR zählt zu den führenden Kanzleien in Deutschland im Markenrecht. Die markenrechtliche Erstberatung, die wir anbieten, ist unsere Kernkompetenz. Wir klären mit Ihnen in einem umfassenden Erstgespräch die markenrechtlichen Rahmenbedingungen. Dabei führen wir eine tiefgehende Recherche auf identische oder ähnliche Marken durch. Die komplizierte Erstellung des Dienstleistungs-/Warenverzeichnisses bei der Anmeldung können wir für Sie ebenso übernehmen wie die Anmeldung beim Markenamt selbst.

Innovationsfreude

Wir beschreiten neue Wege auf dem Gebiet des Rechts. Egal, ob es um juristische Beratung bei E-Sports geht oder um markenrechtliche Unterstützung im Zusammenhang mit Non-Fungible Tokens (NFTs) – wir sind am Zahn der Zeit. Dabei arbeiten wir nicht nach Schema F, sondern möchten mit unseren Mandanten Recht gestalten. Stets orientiert an Ihrem individuellen Bedarf und in enger Absprache mit Ihnen.

Unsere Leistungen zum Thema Gesellschaftsrecht

  • Angebotspakete von Basic bis Premium für einen erfolgreichen und sorglosen Start
  • Weitergehende Betreuung nach entsprechender Absprache

Die Idee ist da, aber keine Ahnung wie auf dem Markt präsentieren?

Bei einer Geschäftsgründung benötigt man neben betriebswirtschaftlichem Wissen auch Know-how hinsichtlich der relevanten gesellschaftsrechtlichen Aspekte. Eine einmal gewählte Rechtsform lässt sich nicht über Nacht und ohne Folgen ändern. Aber auch der Firmen- oder Markenname will richtig gewählt sein. Daher ist es gut, wenn einen erfahrenen Partner zur Seite hat. Wir haben schon zahlreiche Unternehmensgründungen durchgeführt und wissen, wie man zeit- oder kostspielige Fallstricke vermeidet. Diese können sich an vielen Stellen ergeben – sei es bei der persönlichen Haftung von Gesellschaftern, bei steuerlichen Aspekten oder auch bei einem möglichen späteren Exit, wenn der gesamte bis dahin geschaffene Wert in der Waagschale liegt. 

Was gilt es zu beachten?

Wir kümmern uns um alle juristischen Aspekte Ihrer Gründung. Nach einem Erstgespräch und im ständigen Austausch mit Ihnen, erstellen wir alle Gründungsunterlagen. Ebenso übernehmen wir die Kommunikation mit dem Notariat, die Gewerbeanmeldung und alle weiteren notwendigen Rechtsakte.

Im Rahmen der markenrechtlichen Erstberatung, die wir für Sie erbringen können, wird der Grundstein für eine erfolgreiche Marktpräsenz gelegt. Bei der gesellschaftsrechtlichen Abwicklung berücksichtigen wir als Kanzlei, die auf Markenrecht spezialisiert ist, stets auch markenrechtliche Aspekte. Darüber hinaus erstellen wir für Sie gerne Allgemeine Geschäftsbedingungen, Datenschutzerklärungen und sonstige, rechtlich relevante Dokumente. Und wir geben Ihnen rechtzeitig Hinweise, auf was Sie im Wettbewerbs- und Kartellrecht, Urheber- und Designrecht und Arbeitsrecht achten sollten.

Erfolgreich gestartet und nun?

Wir freuen uns über Ihren erfolgreichen Start und möchten genau wie Sie, dass dieser auch nachhaltig ist. Deswegen unterstützen wir Sie gerne im weiteren Verlauf Ihrer Unternehmung, wenn es um Finanzierungsrunden, Beteiligungen, Mitarbeiterbindung und ähnliches geht.

Im Laufe der Zeit, auch Jahre nach einer Gründung, stellen sich Fragen und es ändern sich unternehmerische Wünsche und Vorstellungen, die auch rechtlich bewertet und umgesetzt werden möchten. Auch hier können wir helfen und stehen mit jahrelanger Erfahrung in unseren Kernkompetenzgebieten zur Seite. Ganz gleich, ob es um die Regelung einer Nachfolge geht, um Unternehmensumwandlungen, Joint-Ventures oder die Implementierung von Holdingstrukturen.

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