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Focus Markenrecht
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Heimliche Aufzeichnung von Gesprächen

Erlaubt? Strafbar? Als Beweis geeignet?

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Durch die COVID-19 Pandemie hat sich das Geschäftsleben weitestgehend ins Home-Office verlagert. Gespräche von Angesicht zu Angesicht sind nur sehr eingeschränkt möglich. Die Fernkommunikation dominiert.

Insbesondere bei wichtigen Gesprächen – zum Beispiel über einen Vertragsabschluss – stellt sich die Frage, ob diese zum Zwecke der Dokumentation und Beweissicherung aufgezeichnet werden dürfen.

Der folgende Beitrag erklärt, wann eine Telefonaufzeichnung legal ist, und welche zivilrechtlichen und strafrechtlichen Konsequenzen bei einer rechtswidrigen Aufnahme drohen.

Strafrechtliche Dimension

Kann das Aufnehmen eines Telefongesprächs strafbar sein? Ja! § 201 Strafgesetzbuch (StGB) stellt die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes unter Strafe. Wer unbefugt das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, § 201 Abs. 1 Nr. 1 StGB. Ein Telefongespräch ist ohne Zweifel ein „nicht öffentlich gesprochenes Wort“. Bereits der Versuch ist strafbar, § 201 Abs. 4 StGB. Wenn Sie ohne Erlaubnis ein Gespräch aufzeichnen oder dies auch nur versuchen, müssen Sie mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Auf den Inhalt der Kommunikation kommt es nicht an. Für Amtsträger oder Beschäftige des öffentlichen Dienstes droht eine bis zu 5-jährige Freiheitsstrafe.

Zivilrechtliche Auswirkungen

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 I, 1 I GG) schützt das Recht am gesprochenen Wort. Unerlaubte Gesprächsaufzeichnungen greifen in dieses Recht ein. Nichts anderes gilt, wenn Dritte unbemerkt mithören. Dies kann beispielsweise durch die Lautsprechfunktion oder mit Hilfe eines Zweithörers erfolgen.

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt in derartigen Konstellationen grundsätzlich ein Beweisverwertungsverbot (vgl. BGH, Urteil vom 17.02.2010, Az. VIII ZR 70/07). Dies bedeutet, dass das Gericht die Beweise nicht verwerten darf. Das unerlaubte Aufzeichnen eines Telefongesprächs hat also nicht nur strafrechtliche Folgen. Für den Zivilprozess ist das aufgezeichnete Material unbrauchbar.

Wann ist eine Telefonaufzeichnung legal?

Dies wirft die Frage auf, unter welchen Voraussetzungen eine Telefonaufzeichnung rechtmäßig ist. Das ist jedenfalls dann der Fall, wenn der Gesprächspartner vor der Aufzeichnung ausdrücklich einwilligt. Die kann mündlich durch ein „Ja“ oder durch das Drücken einer bestimmten Taste erfolgen. Ein bloßer Hinweis, dass die Kommunikation aufgezeichnet wird, genügt nicht. Die Einwilligung muss freiwillig erfolgen. Sie kann jederzeit widerrufen werden. Über das Widerrufsrecht muss informiert werden.

Haben Sie der Gesprächsaufzeichnung zugestimmt, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass Sie das Telefonat selbst aufnehmen dürfen. Auch Sie benötigen Sie die Einwilligung Ihres Gegenübers.

Wie ist die Rechtslage, wenn das Gespräch aufgezeichnet werden soll, sofern der Gesprächspartner nicht widerspricht (sog. opt-out) ? Der Aufzeichnende darf die Einwilligung nicht unterstellen. Schweigen genügt daher nicht für eine wirksame Einwilligung.

Kann eine Aufzeichnung als Beweis verwertet werden?

Wird ein Telefonat zur Qualitätssicherung aufgezeichnet, sprechen gute Gründe dafür, dass die Aufzeichnung nicht vor Gericht verwertet werden darf.  Einen derartigen Zweck verfolgte die Gesprächsaufzeichnung nicht. Die aufgenommene Person hat der Beweisverwertung nicht zugestimmt (BGH, Urteil v. 17.02.2010, Az. VIII ZR 70/07).

Einwilligung sollte sorgfältig dokumentiert werden

Die Einwilligung selbst sollte nicht aufgezeichnet, sondern schriftlich dokumentiert werden. Von einer Aufzeichnung sollte deshalb abgesehen werden, weil zum Zeitpunkt der Frage nach der Einwilligung eine solche noch nicht vorliegt.

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