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Künstliche Intelligenz und Prüfungsaufgaben

Was Studierende beachten sollten

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Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Hochschulbildung hat in den letzten Jahren stark zugenommen.

Insbesondere textgenerierende KI-Systeme wie ChatGPT können Studierenden helfen, komplexe Themen zu verstehen und Texte zu erstellen.

Diese Entwicklung wirft jedoch zahlreiche rechtliche und ethische Fragen auf, insbesondere im Zusammenhang mit Prüfungsleistungen und akademischer Redlichkeit.

Aktueller Fall: Täuschungsverdacht bei einer Abschlussarbeit

Ein aktueller Fall zeigt, dass Hochschulen vermehrt auf den Einsatz von KI in Prüfungsleistungen achten.

Ein Studierender erhielt eine Mitteilung über den Verdacht eines Täuschungsversuchs in seiner Abschlussarbeit. Ihm wurde nahegelegt, zu den erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass schwerwiegende Verstöße zum Verlust des Prüfungsanspruchs führen können.

Der Fall verdeutlicht, dass die nicht deklarierte Nutzung von KI erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Nutzung von KI in Prüfungen: Erlaubt oder verboten?

Ob der Einsatz von KI-gestützten Textgeneratoren in Prüfungsarbeiten zulässig ist, hängt stark von den jeweiligen Hochschulrichtlinien ab. Während einige Universitäten die Nutzung unter bestimmten Bedingungen erlauben, sehen andere den Einsatz von KI als unzulässige Beeinflussung der eigenen Leistung.

Ein klarer Rahmen für die Nutzung von KI in wissenschaftlichen Arbeiten und Prüfungen ist bisher nicht flächendeckend etabliert.

Zu den entscheidenden Fragen gehören:

  • Ist der Einsatz von KI-Tools wie ChatGPT als Hilfe zur Ideenfindung oder Texterstellung erlaubt?
  • Muss die Nutzung von KI in der Arbeit angegeben werden?
  • Wird der Gebrauch von KI als ein Verstoß gegen die Eigenständigkeitserklärung gewertet?

Viele Universitäten haben klargestellt, dass die Übernahme von KI-generierten Texten ohne Kennzeichnung als Verstoß gegen akademische Richtlinien gewertet werden kann.

KI und die eidesstattliche Versicherung

In vielen Hochschulen müssen Studierende eine eidesstattliche Versicherung oder Eigenständigkeitserklärung unterzeichnen, in der sie bestätigen, ihre Arbeit selbstständig und ohne unerlaubte Hilfsmittel verfasst zu haben. Die Einbindung von KI in Prüfungsleistungen ohne Offenlegung kann als Täuschungsversuch gewertet werden.

Einige Hochschulen haben bereits ihre Formulierungen angepasst, um den Einsatz von KI ausdrücklich zu adressieren. Studierende müssen dabei bestätigen, dass sie keine textbasierten KI-Systeme ohne Kennzeichnung verwendet haben. Diese Praxis dürfte sich in Zukunft weiter durchsetzen, um die Transparenz im Umgang mit KI zu gewährleisten.

Kennzeichnungspflicht und Transparenz

Falls eine Hochschule die Nutzung von KI erlaubt, muss dies oft klar gekennzeichnet werden. In wissenschaftlichen Arbeiten kann dies durch eine entsprechende Fußnote oder einen Hinweis im Literaturverzeichnis geschehen. Einige Hochschulen empfehlen Studierenden sogar spezifische Formulierungen, um die Nutzung von KI korrekt offenzulegen.

Ein Beispiel für eine solche Formulierung: „In dieser Arbeit wurden textgenerierende KI-Modelle zur Unterstützung eingesetzt. Alle Inhalte wurden von der Autorin/dem Autor kritisch überprüft und eigenständig bearbeitet.“

Diese Transparenz ermöglicht eine faire Bewertung durch Lehrende und verhindert potenzielle Sanktionen aufgrund nicht deklarierter KI-Nutzung.

Rechtliche Konsequenzen bei nicht gekennzeichneter KI-Nutzung

Die unautorisierte Nutzung von KI-Tools kann weitreichende Konsequenzen haben. Wird festgestellt, dass eine Prüfungsleistung unter unzulässiger Zuhilfenahme von KI entstanden ist, drohen je nach Prüfungsordnung verschiedene Sanktionen:

  • Aberkennung der Prüfungsleistung
  • Vermerk eines Täuschungsversuchs in der Studierendenakte
  • In schweren Fällen: Exmatrikulation

Universitäten berufen sich dabei auf ihre Prüfungsordnungen, die in der Regel Verstöße gegen die Eigenständigkeit als Prüfungsbetrug definieren.

Fazit

Die Nutzung von KI in Prüfungsleistungen ist ein komplexes Thema, das Studierende, Lehrende und Hochschulen gleichermaßen beschäftigt. Während KI zweifellos neue Möglichkeiten für das Lernen und die wissenschaftliche Arbeit bietet, muss ihr Einsatz transparent und regelkonform erfolgen.

Studierende sollten sich frühzeitig über die spezifischen Richtlinien ihrer Hochschule informieren, um mögliche Konsequenzen zu vermeiden. Die zukünftige Entwicklung im Hochschulbereich dürfte zeigen, ob sich ein einheitlicher Standard für den verantwortungsvollen Umgang mit KI durchsetzt.

Schließlich fragt sich, wann die Nutzung von zum Beispiel ChatGPT über eine bisher völlig legitime und auch gebräuchliche Google-Suche soweit hinausgeht, dass man von einer täuschenden „Nutzung“ von künstlicher Intelligenz sprechen kann. Hier gibt es noch reichlich Klärungsbedarf.

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