Übersicht
Nikotin-Pouches und verwandte Produkte werfen zahlreiche rechtliche Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf die Zuordnung zu bestehenden Regelwerken. Die Einordnung dieser Produkte beeinflusst, ob sie als Lebensmittel, Tabakerzeugnisse oder andere Produkte klassifiziert werden und welche rechtlichen Konsequenzen daraus folgen. Im Folgenden wird ein Überblick über die wichtigsten Begriffe gegeben, die für das Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen von Nikotin-Pouches relevant sind:
EU-Tabakrichtlinie
Die europäische Richtlinie für Tabakerzeugnisse (Richtlinie 2014/40/EU) regelt die Herstellung, Präsentation und den Verkauf von Tabakprodukten und verwandten Produkten. Sie legt unter anderem Vorschriften für Gesundheitswarnungen, Inhaltsstoffe und Werbung fest, um Verbraucher zu schützen und den Konsum gesundheitsschädlicher Produkte zu reduzieren.
Kautabak
Kautabak ist ein tabakhaltiges Produkt, das in den Mund genommen und gekaut wird. Hierbei wird Nikotin über die Mundschleimhaut aufgenommen. Im Gegensatz zu vielen anderen Tabakerzeugnissen fällt Kautabak nicht unter die EU-Tabakrichtlinie, da diese nicht für Produkte gilt, die zum Kauen bestimmt sind. Daher ist Kautabak in Deutschland legal.
Lebensmittel
Lebensmittel sind alle Stoffe oder Erzeugnisse, die von Menschen konsumiert werden, sei es in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand. Dazu zählen auch Getränke und Kaugummi sowie alle Zusatzstoffe, die in der Herstellung bewusst hinzugefügt werden. Tabak und Tabakerzeugnisse gelten hingegen nicht als Lebensmittel und sind daher von dieser Definition ausgenommen.
Lebensmittelbasisverordnung
Diese europäische Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 178/2002) bildet die Grundlage für alle weiteren Gesetze im Bereich des Lebensmittelrechts in der EU. Sie definiert allgemeine Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit und Transparenz und stellt sicher, dass Konsumenten die Qualität und Sicherheit der angebotenen Produkte erwarten können.
Lebensmittelrecht
Das Lebensmittelrecht umfasst sämtliche Rechts- und Verwaltungsvorschriften für Lebensmittel im Allgemeinen sowie die Lebensmittelsicherheit im Besonderen. Diese Vorschriften gelten für alle Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen, einschließlich Futtermittel für der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere.
Neuartiges Tabakerzeugnis
Hierunter versteht man Tabakerzeugnisse, die nicht in die traditionellen Kategorien wie Zigaretten, Pfeifentabak oder Kautabak fallen und nach dem 19. Mai 2014 auf den Markt gekommen sind. Ein Beispiel hierfür sind Tabakerhitzer wie IQOS, die in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen haben.
Nicotine Pouches
Nicotine Pouches sind kleine Zellstoffbeutel, die Nikotin, Zellulose, Süß- und Aromastoffe, jedoch keinen Tabak enthalten. Sie werden unter die Ober- oder Unterlippe gelegt und geben Nikotin ab, das über die Mundschleimhäute aufgenommen wird. Diese Produkte werden oft als „tabakfreie Nikotinprodukte“ bezeichnet.
Snus
Snus ist ein traditionelles, rauchfreies Tabakprodukt, das ähnlich wie Nicotine Pouches unter die Oberlippe gelegt wird. Allerdings enthält Snus Tabak und ist in den meisten EU-Ländern, außer Schweden, verboten. Der Gebrauch selbst ist in Deutschland nicht verboten, jedoch das Inverkehrbringen von Snus.
Tabakerzeugnisgesetz (TabakErzG)
Das deutsche Tabakerzeugnisgesetz regelt die Herstellung, den Verkauf und die Kennzeichnung von Tabakerzeugnissen sowie verwandten Produkten wie E-Zigaretten und Shishas. Es dient insbesondere dem Gesundheitsschutz durch Vorgaben zur Inhaltsstoffkontrolle, Verpackungskennzeichnung, Werbebeschränkungen und Produktkontrolle.
Tabakprodukt
Tabakprodukte bestehen ganz oder teilweise aus Tabak und sind zum Konsum durch Rauchen, Kauen oder andere Formen bestimmt. Da Nikotin-Pouches keinen Tabak enthalten, gelten sie in Deutschland als „tabakfreie Nikotinprodukte“.
Unsicheres Lebensmittel
Ein Lebensmittel gilt als unsicher, wenn es potenziell gesundheitsschädlich oder für den menschlichen Verzehr ungeeignet ist. Unsichere Lebensmittel unterliegen einem Verkehrsverbot gemäß Art. 14 der Lebensmittelbasisverordnung.
Fazit
Die rechtliche Einordnung von Nikotin-Pouches bleibt komplex und erfordert eine genaue Abgrenzung zwischen verschiedenen nationalen und europäischen Gesetzen, die ursprünglich für traditionelle Tabak- oder Lebensmittelprodukte entwickelt wurden. Da Nikotin-Pouches keinen Tabak enthalten, entziehen sie sich weitgehend der EU-Tabakrichtlinie und dem Tabakerzeugnisgesetz und bewegen sich in einer regulatorischen Grauzone zwischen Lebensmittel- und Arzneimittelrecht. Die Entwicklung eines klaren und spezifischen rechtlichen Rahmens für diese neuen Produkte wird für die zukünftige Regulierung von erheblicher Bedeutung sein.