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Markenrecht

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Zu teuer, zu aufwändig, zu unbequem, keine Zeit?

Wer seine Marke nicht schützt und verteidigt, der bekommt zunehmend Probleme, denn neue Medien, aggressiver werdende Werbung und gnadenlos ausnutzende Mitbewerber nehmen auf solche Befindlichkeiten von unvorsichtigen Marktteilnehmern keine Rücksicht.

Marken stellen häufig erhebliche immaterielle Werte dar, die es im harten Geschäftsalltag zu schützen und zu bewahren gilt – wer das nicht tut, der bleibt auf der Strecke. Viele Betroffene wissen nicht einmal, ob und warum sie eine Marke schützen lassen sollten. Zudem schrecken gerade Startups vor vermeintlich aufwändiger Markensicherung zurück, obwohl es gerade in diesem Bereich existentiell wichtig ist.

Was ist eine Marke?

Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungengeschützt werden.

Es gibt einerseits

  • Registermarken, die durch die Eintragung eines Zeichens in einem Register, zum Beispiel des  des Deutschen Patent- und Markenamtes entstehen.
  • Benutzungsmarken, die durch die Ingebrauchnahme eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr entstehen können und schließlich
  • Notorietätsmarken, die  beim Vorliegen der notorischen Bekanntheit im Inland vorliegen.

Andererseits wird zwischen

  • Wortmarken,
  • Bildmarken,
  • dreidimensionalen Marke,
  • Kennfadenmarken,
  • Hörmarken und
  • sonstige Markenformen

unterschieden.

Die häufigsten und gebräuchlichsten Markenformen sind die Wortmarke sowie die Bildmarke. Sogar ein Geruch kann grundsätzlich die Funktion einer Marke, also Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden, erfüllen (sog. Geruchsmarke).

Das Markenrecht schützt auch Unternehmenskennzeichen und Werktitel. Der Schutz entsteht hier durch die bloße BenutzungUnternehmenskennzeichen ist der Name, die Firma oder die besondere Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs oder Unternehmens. Werktitel sind Namen oder besondere Bezeichnungen von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder vergleichbaren Werken. Sie genießen Schutz durch Aufnahme der Benutzung für ein Werk.

Der Inhaber einer Marke hat das Recht, andere von der Nutzung der geschützten Bezeichnung auszuschließen und bei Rechtsverstößen Unterlassung, Beseitigung und Schadensersatz zu verlangen.

LHR – Die Markenrecht-Kanzlei

Das Markenrecht entfaltet sich in mehreren Stufen und beginnt bei der Suche nach einem geeigneten Markennamen, führt über die Anmeldung der eigenen Marke und die Pflege selbiger bis hin zur Verteidigung bestehender Markenrechte gegen Dritte. Als Rechtewahrer bieten sich auf gewerblichen Rechtsschutz spezialisierte Kanzleien wie LHR „Marken, Medien, Reputation“ an. LHR steht für die Partner Lampmann, Haberkamm und Rosenbaum und ist eine auf den gewerblichen Rechtsschutz und Presserecht spezialisierte Anwaltsboutique mit Sitz in Köln.

Anwalt-Markenrecht-Expertise

LHR für Fußballfans

Auf den Löschungsantrag von LHR verzichtete die FIFA 2014 auf sämtliche Dienstleistungen der Marke „Fan Fest“. Public Viewings konnten von nun also unter diesem Namen stattfinden, ohne dass der Weltfußballverband Markenrechte geltend machen konnte. 

LHR-Markenrecht hilft nicht nur, die eigene Marke zu schützen, sondern auch die Rechte dieser Marke zu wahren, nach Rechtsverletzungen zu recherchieren und Maßnahmen gegen Verantwortliche einzuleiten. Produktentwickler und kreative Wertschöpfer müssen sich der Tatsache bewusst sein, dass es für gute Ideen keinen automatischen Schutzraum gibt. Die Gedanken sind zwar frei, aber an die Nutzung fremder geschützter Marken sollten Unternehmer nicht mal denken.

Allerdings gibt es rechtliche Möglichkeiten, die genutzt werden sollten, wenn einem der Erfolg der eigenen Projekte am Herzen liegt. Wir kümmern uns um die Unterzeichnung wirksamer Unterlassungserklärungen, setzen Fristen durch Abmahnungen und schaffen klare Fronten durch einstweilige Verfügungen – zeitnah und verlässlich.

Ihre markenrechtlichen Mandate sind unter dem Dach des LHR-Markenservice gut aufgehoben. Wir bieten Ihnen den Rundum-Service für Ihre Marke.

LHR hat bereits in zahlreichen Verfahren erfolgreich rechtsverletzende und rufschädigende Angriffe auf Marken ihrer Mandanten unterbunden und auf diesem Weg ein wesentlichen Beitrag zu einer erfolgreichen Markenstrategie leisten können.

Internationale Rechteverfolgung

Rechte müssen – wenn möglich – auch über Grenzen hinaus geschützt werden. Kompetente Rechtewahrer wissen, wie man in den Zielmärkten der Mandanten Marken anmeldet und Markenschutz sinnvoll gewährleisten kann. Insbesondere am US-amerikanischen Markt ist LHR häufig erste Wahl auch für die Wahrung von Markenrechten amerikanischer Unternehmen im europäischen Raum.

LHR-Markenservice

Neben der der Abwehr konkreter Angriffe auf geistiges Eigentum gilt die Kanzlei LHR auch in Bezug auf die Konzeption, Anmeldung und Pflege werthaltiger Marken als eine der führenden Kanzleien.

MarkenrechtDer von LHR ins Leben gerufene LHR-Markenservice informiert Sie schnell und konkret über alles wissenswerte zum Thema Marke anmelden. Dort können Sie auch prüfen, ob Ihr Wunschzeichen noch frei ist.

Birgt Rosenbaum, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz und als Partner bei LHR für den Bereich Markenrecht zuständig: „Marken kennzeichnen Produkte und Dienstleistungen Ihres Unternehmens. Sie können für die Qualität eines Unternehmens stehen und zählen zu dessen geistigem Eigentum. Starke Marken stellen einen nicht zu unterschätzenden Vermögenswert dar. Sie zu entwickeln und zu pflegen stellt neben der Anmeldung eine elementare Aufgabe der Pflege dar. Gerne helfen wir Ihnen oder Ihrem Unternehmen dabei!“

Unsere Leistungen zum Thema Markenrecht

Was ist Markenrecht?

Das Markenrecht regelt den Schutz von Bezeichnungen. Dazu zählen einerseits Marken, die für Produkte und Dienstleistungen geschützt werden können und andererseits Unternehmenskennzeichen, deren Schutz mit Benutzungsaufnahme entstehen. Es gehört zum Immaterialgüterrecht und zum Rechtsgebiet des gewerblichen Rechtsschutzes.

Der Inhaber einer Marke hat das Recht, andere von der Nutzung der geschützten Bezeichnung auszuschließen und bei Rechtsverstößen Unterlassung, Beseitigung und Schadensersatz zu verlangen.

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