Abmahnung Markenrecht
Wenn Sie auf unsere Seiten gelangt sind, haben Sie wahrscheinlich eine markenrechtliche Abmahnung erhalten und möchten nun wissen, was das für Sie bedeutet und was Sie jetzt am besten tun.
Sie erfahren hier sowohl die Grundlagen einer markenrechtlichen Abmahnung, als auch, wie Sie sich verhalten müssen, wenn Sie eine Abmahnung aus dem Markenrecht erfolgreich abwehren wollen.
Übersicht
Markenschutz sichern durch eine Abmahnung
Wer eine Marke besitzt, hat das Recht, anderen die Benutzung der Marke untersagen. Er ist jedoch selbst dafür verantwortlich, dieses Recht auch durchzusetzen. Das geschieht am besten durch eine Abmahnung. Eine Abmahnung im Markenrecht ist ein außergerichtliches Mittel, um eine Markenrechtsverletzung möglichst schnell und kostengünstig beizulegen. Was ist dabei zu beachten?
Markenrechtsverletzung
Die Verwendung einer Marke dient den besseren Vertriebschancen von Produkten und Dienstleistungen. Das macht eine Marke zu einem Wert an sich. Wer sie verwendet, muss ein Recht darauf (erworben) haben. Alles andere ist illegal. Marken werden als Registermarken beim Deutschen Patent- und Markenamt oder beim EUIPO als Unionsmarke eingetragen und sind damit für den Inhaber geschützt. Er allein darf sie im Geschäftsverkehr nutzen.
Hinweisfunktion – Strafbewehrung – Unterlassung – Auskunft – Schadensersatz
Mit der Abmahnung macht der Markeninhaber den Verletzer auf den Markenverstoß aufmerksam und verlangt von ihm zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Eine Abmahnung ist grundsätzlich formlos möglich. Sie kann also auch mündlich, telefonisch, per Mail oder Fax ausgesprochen werden. Aus Gründen der Beweisbarkeit sollte sie jedoch schriftlich erfolgen. Das vorrangige Ziel von markenrechtlichen Abmahnungen ist, dass der Verletzer sich in einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichtet, die Marke nicht mehr zu verletzen. Dadurch wird im Idealfall die Markenverletzung unterbunden oder einer akut drohenden Markenverletzung entgegengewirkt – auch eine zu erwartende unrechtmäßige Übernahme einer Marke kann bereits abgemahnt werden.
In der Regel wird in der Abmahnung aber nicht nur Unterlassung, sondern auch Auskunft über den Umfang der Verletzungshandlungen und Schadensersatz gefordert.
Gerichtliche Durchsetzung
Doch was, wenn die Abmahnung ignoriert wird? Dann muss der Markeninhaber den Verletzer verklagen. Das kann er ohnehin – und braucht dafür grundsätzlich gar nicht erst abzumahnen. Allerdings können Markenrechtsprozesse teuer und langwierig sein. In Gerichtsverfahren wird häufig zudem die Existenz der Marke – also die Rechtsgrundlage der Abmahnung – als solche angegriffen, so dass ein gewisses Risiko besteht, auch hinsichtlich der Kosten des Verfahrens bei Verlust des Prozesses. Es ist also in (fast) jedem Fall sinnvoll, zunächst abzumahnen und erst bei Uneinsichtigkeit des Markenrechtsverletzers diesen vor Gericht zu ziehen.
Konkretes Vorgehen
Da eine eingetragene Marke ein gewerbliches Schutzrecht mit einem hohen finanziellen und kommerziellen Wert darstellt, sollte ein Fachanwalt mit der Erteilung der Abmahnung beauftragt werden, um Formfehler zu vermeiden, die am Ende den Markeninhaber teuer zu stehen kommen. In diesem Fall Anwaltshonorare und Gebühren sparen zu wollen, ist an der falschen Stelle gespart.
Wir helfen Ihnen gerne.
Eine markenrechtliche Abmahnung abwehren
Drehen wir den Spieß um: Sie erhalten eine Abmahnung, die Sie für unberechtigt halten. Was tun?
Nicht ignorieren!
Wenn Sie eine markenrechtliche Abmahnung erhalten, sollten Sie auf keinen Fall ignorieren. Die Markenrechtsinhaber prüfen vor der Abmahnung grundsätzlich sehr genau, ob die Abmahnung berechtigt ist und eine Markenrechtsverletzung vorliegt. Andernfalls würden sie sich haftbar machen. Daher muss der Abgemahnte davon ausgehen, dass die Ansprüche berechtigt sind. In jedem Fall muss er die Abmahnung ernst nehmen.
Wie reagieren?
Denn man kann sich freilich gegen eine Abmahnung, die man für unberechtigt hält, wehren.
Wichtig:
- Bewahren Sie Ruhe
- Notieren und beachten Sie die Frist
-
Kontaktieren Sie weder Gegner noch gegnerischen Anwalt
-
Unterschreiben Sie nichts
- Zahlen Sie nichts
- Holen Sie rechtzeitig anwaltlichen Rat ein
Strategien – Gemeinsam wehren wir die Abmahnung ab!
Strategien zur Abmahnungsabwehr können sich z.B. auf das rechtliche oder faktische Bestehen der Voraussetzungen des Markenschutzes richten.
Sie fragen sich vielleicht:
- Liegt eine missbräuchliche Abmahnung oder Markenanmeldung vor?
- Kann der Markeninhaber seine Rechte aus der Marke geltend machen (Erschöpfungsgrundsatz, § 24 MarkenG)?
- Liegt in letzter Zeit überhaupt eine Markennutzung durch den Markeninhaber vor (Einrede der Nichtbenutzung, § 26 MarkenG)?
Wir geben Ihnen darauf die passenden Antworten.
Unsere Expertise zum Thema Abmahnung Markenrecht
- Beratung im Vorfeld zur Vermeidung von Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen
- Prüfung der gegnerischen Abmahnung
- Zügige Bestandsaufnahme und Schadensbegrenzung
- Hinterlegung von Schutzschriften gegen mögliche Eilanträge
- Falls der Vertrieb wegen einer Verbotsverfügung eingestellt werden musste, Durchsetzung von Schadensersatz
- Prüfung des Verhaltens des Gegners auf Rechtmäßigkeit
- Abmahnung des Gegners
- Verhandlungsstrategie und Prozesstaktik
Alles auf einen Blick:
Was ist eine Markenrechtsverletzung?
Die Verwendung einer Marke dient den besseren Vertriebschancen von Produkten und Dienstleistungen. Das macht eine Marke zu einem Wert an sich. Wer sie verwendet, muss ein Recht darauf (erworben) haben. Alles andere ist illegal. Marken werden als Registermarken beim Deutschen Patent- und Markenamt oder beim EUIPO als Unionsmarke eingetragen und sind damit für den Inhaber geschützt. Er allein darf sie im Geschäftsverkehr nutzen.
Was ist der Sinn einer Abmahnung?
Hinweisfunktion – Strafbewehrung – Unterlassung – Auskunft – Schadensersatz
Mit der Abmahnung macht der Markeninhaber den Verletzer auf den Markenverstoß aufmerksam und verlangt von ihm zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Eine Abmahnung ist grundsätzlich formlos möglich. Sie kann also auch mündlich, telefonisch, per Mail oder Fax ausgesprochen werden. Aus Gründen der Beweisbarkeit sollte sie jedoch schriftlich erfolgen. Das vorrangige Ziel von markenrechtlichen Abmahnungen ist, dass der Verletzer sich in einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichtet, die Marke nicht mehr zu verletzen. Dadurch wird im Idealfall die Markenverletzung unterbunden oder einer akut drohenden Markenverletzung entgegengewirkt – auch eine zu erwartende unrechtmäßige Übernahme einer Marke kann bereits abgemahnt werden.
Was, wenn die Abmahnung ignoriert wird?
Dann muss der Markeninhaber den Verletzer verklagen. Das kann er ohnehin – und braucht dafür grundsätzlich gar nicht erst abzumahnen. Allerdings können Markenrechtsprozesse teuer und langwierig sein. In Gerichtsverfahren wird häufig zudem die Existenz der Marke – also die Rechtsgrundlage der Abmahnung – als solche angegriffen, so dass ein gewisses Risiko besteht, auch hinsichtlich der Kosten des Verfahrens bei Verlust des Prozesses. Es ist also in (fast) jedem Fall sinnvoll, zunächst abzumahnen und erst bei Uneinsichtigkeit des Markenrechtsverletzers diesen vor Gericht zu ziehen.
Da eine eingetragene Marke ein gewerbliches Schutzrecht mit einem hohen finanziellen und kommerziellen Wert darstellt, sollte ein Fachanwalt mit der Erteilung der Abmahnung beauftragt werden, um Formfehler zu vermeiden, die am Ende den Markeninhaber teuer zu stehen kommen. In diesem Fall Anwaltshonorare und Gebühren sparen zu wollen, ist an der falschen Stelle gespart.
Wie wehrt man eine markenrechtliche Abmahnung ab?
Drehen wir den Spieß um: Sie erhalten eine Abmahnung, die Sie für unberechtigt halten. Was tun?
Nicht ignorieren!
Wenn Sie eine markenrechtliche Abmahnung erhalten, sollten Sie auf keinen Fall ignorieren. Die Markenrechtsinhaber prüfen vor der Abmahnung grundsätzlich sehr genau, ob die Abmahnung berechtigt ist und eine Markenrechtsverletzung vorliegt. Andernfalls würden sie sich haftbar machen. Daher muss der Abgemahnte davon ausgehen, dass die Ansprüche berechtigt sind. In jedem Fall muss er die Abmahnung ernst nehmen.
Wie reagiert man am besten auf eine markenrechtliche Abmahnung?
Wichtig:
- Bewahren Sie Ruhe.
- Notieren und beachten Sie die Frist.
- Kontaktieren Sie weder Gegner noch gegnerischen Anwalt.
- Unterschreiben Sie nichts.
- Zahlen Sie nichts.
- Holen Sie rechtzeitig anwaltlichen Rat ein.
Strategien – Gemeinsam wehren wir die Abmahnung ab!
Strategien zur Abmahnungsabwehr können sich z.B. auf das rechtliche oder faktische Bestehen der Voraussetzungen des Markenschutzes richten.
Sie fragen sich vielleicht:
- Liegt eine missbräuchliche Abmahnung oder Markenanmeldung vor?
- Kann der Markeninhaber seine Rechte aus der Marke geltend machen (Erschöpfungsgrundsatz, § 24 MarkenG)?
- Liegt in letzter Zeit überhaupt eine Markennutzung durch den Markeninhaber vor (Einrede der Nichtbenutzung, § 26 MarkenG)?
Wir geben Ihnen darauf die passenden Antworten.
Unsere Expertise zum Thema Abmahnung Markenrecht
Beratung im Vorfeld zur Vermeidung von Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen
- Prüfung der gegnerischen Abmahnung
- Zügige Bestandsaufnahme und Schadensbegrenzung
- Hinterlegung von Schutzschriften gegen mögliche Eilanträge
- Falls der Vertrieb wegen einer Verbotsverfügung eingestellt werden musste, Durchsetzung von Schadensersatz
- Prüfung des Verhaltens des Gegners auf Rechtmäßigkeit
- Abmahnung des Gegners