Übersicht
Was ist ein DISPUTE-Eintrag?
Eine Domain, die mit einem DISPUTE-Eintrag versehen ist, kann von ihrem Inhaber weiter genutzt, jedoch nicht auf einen Dritten übertragen werden. Der Inhaber des DISPUTE-Eintrags wird zudem neuer Domaininhaber, sobald die Domain gelöscht wird.
Was muss ich dafür tun?
Dafür muss der Betroffene nachweisen, dass ihm ein Recht an der Domain zukommen könnte, und dieses Recht gegenüber dem Domaininhaber geltend machen. Der DISPUTE-Eintrag ist wichtig, um die Domain nach erfolgreich durchgesetztem Löschungsanspruch unmittelbar erwerben zu können – wie bereits bemerkt: Es gibt keinen Anspruch auf unmittelbare Übertragung der Domain.
Wenn die DENIC sich weigert, entsprechende Auskünfte zu erteilen oder einen Dispute-Eintrag nicht bearbeiten will, kommt übrigens eine Mithaftung der DENIC in Betracht. Dies ist dann der Fall, wenn ihr der Marken- bzw. Namensrechtsverstoß bekannt ist oder sie ihn für möglich hält und billigend in Kauf nimmt.
Was tun, wenn die DENIC den DISPUTE-Eintrag verweigert?
Wenn die DENIC sich weigert, einen DISPUTE-Eintrag zu gewähren (das kommt tatsächlich vor), kann der Domaininhaber gerichtlich dazu verpflichtet werden, sich jeglicher Verfügung über die Domain zu enthalten. Dazu bietet sich die Durchführung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens an.
Anwaltliche Expertise zum Thema DISPUTE-Eintrag
- Prüfung der Möglichkeit eines DISPUTE-Eintrags
- Stellung der entsprechenden Anträge gegenüber der DENIC
- Notfalls gerichtliches Vorgehen unmittelbar gegen den Domaininhaber und gegen die DENIC