Mehrfach ausgezeichnet.

Focus Markenrecht
en

Markenrechtsberatung zu Produkten, Ideen oder Dienstleistungen

LHR - Die Markenbetreuer

Ihr Ansprechpartner

Platzieren einer Marke

Marken verleihen Produkten Identität und Profil, sie geben dem Kunden Auskunft über die Produktherkunft und dienen als Imageträger sowohl für das Produkt als auch das dahinterstehende Unternehmen. Diese Funktionen erfüllen Marken jedoch nur, wenn sie zielgerichtet aufgebaut werden.

Unternehmer sollten wissen, womit sie es zu tun haben – ganz besonders, wenn es sich um die eigenen Produkte handelt. Wichtige Fragen kommen auf: Welche Marke passt zu meinem Produkt, verletzte ich mit meinen Ideen die Rechte anderer oder ist meine Dienstleistung nur die Kopie einer bereits geschützten Idee? Markenrechtliche Klarheit ist die Basis für die eigene Markenentwicklung und sollte nicht unterschätzt werden.

Die eigene Marke immer im Fokus

Zur effektiven Etablierung und wirtschaftlich sinnvollen Nutzung einer Marke gehört stets eine Strategie. Bereits vor der Eintragung einer Marke ist zu prüfen, in welchem Rahmen die Marke eingesetzt werden soll. In welchem räumlichen Bereich soll sie genutzt werden, wie soll sie präsentiert werden, wen soll sie ansprechen? Dient sie nur einem speziellen Produkt oder vielleicht einer ganzen Produktgruppe? Steht sie alleine oder wird sie neben einer weiteren Marke geführt? Wie möchte man mit der Marke werben?

LHR-Markenservice

Neben der der Abwehr konkreter Angriffe auf geistiges Eigentum gilt die Kanzlei LHR auch in Bezug auf die Konzeption, Anmeldung und Pflege werthaltiger Marken als eine der führenden Kanzleien.

Der von LHR ins Leben gerufene Markenservice informiert Sie schnell und konkret über alles wissenswerte zum Thema Marke anmelden. Dort können Sie auch prüfen, ob Ihr Wunzeichen noch frei ist.

Birgit Rosenbaum, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz und als Partnerin bei LHR für den Bereich Markenrecht zuständig: „Marken kennzeichnen Ihre Produkte und Ideen und sind daher von Anfang an sehr wichtig. Sie zu schützen ist ein hohes und wichtiges Ziel!“

Unsere Leistungen zum Thema Markenrechtsberatung zu Produkten, Ideen oder Dienstleistungen

  • Rechte-Check und Kosten-/Risikoanalyse von Markenstrategien
  • Beratung zur Abwehr oder Erstellung von Abmahnungen
  • Beratung zur Abwehr oder Erstellung von Einstweiligen Verfügungen
  • Dokumentation Ihres Rechtsanspruchs auf Markenschutz

Ihre Rechtsschützer

  • Arno Lampmann, Partner und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
  • Dr. Niklas Haberkamm LL.M. oec., Partner
  • Birgit Rosenbaum, Partnerin und Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz

Mandanten von LHR sind

  • Unternehmen
  • Markeninhaber
  • Freiberuflich Tätige
  • Shop-Betreiber
  • sonstige Betroffene von Markenrechtsverletzungen

Erste Schritte

  • Nach der Feststellung einer Markenrechtsverletzung kümmern wir uns um Schadensbegrenzung und sprechen mit unserem Mandanten eine geeignete Strategie ab
  • Wir fordern Unterlassung des schädigenden Verhaltens und Schadensersatz
  • Wir sichern Sie durch hohe Vertragsstrafen gegen Wiederholungen ab

Schadensersatz fordern

LHR - Kanzlei für Marken, Medien, Reputation - wir realisieren Ihre Schadensersatzansprüche und setzen Vertragsstrafen konsequent durch. Wir sind der Meinung, dass Sie unter der Verletzung Ihrer Rechte schon genug gelitten haben und nicht noch durch weiteren Aufwand bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche bestraft werden sollten.

Bitte kontaktieren Sie uns

  • Arno Lampmann, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, in allen Fragen des Wettbewerbsrechts und des Medienrechts. Tel.: 0221 / 2716733-0 , [email protected]
  • Dr. Niklas Haberkamm, LL.M oec, in allen Fragen des Persönlichkeitsrechtes und des Reputationsmanagements und des Sportrechts. Tel.: 0221 / 2716733-0 , [email protected]
  • Birgit Rosenbaum II, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz in allen Fragen des Markenrechts, des Bildnisrechts und des Wettbewerbsrechts. 0221 / 2716733-0 - [email protected]

Auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit voraussichtlich anfallender Kosten legen wir für unsere Mandanten höchsten Wert. Das gilt für die Vergütung unserer Arbeit aber natürlich auch in Bezug auf mögliche Kosten, die bei Gerichten, Behörden oder womöglich beim Gegner anfallen und gegebenenfalls vom Mandanten zu tragen sind.

Was ist Markenrecht?

Das Markenrecht wird in Deutschland im Auftrag von Marktteilnehmern und sonstigen Eigentümern von Marken von Rechtsanwälten für gewerblichen Rechtsschutz geschützt. Das deutsche Markenrecht ist ein Teilbereich des Kennzeichenrechts und schützt Bezeichnungen von Produkten im geschäftlichen Verkehr, sowie Text- und Bildmarken.

Nach oben

Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht

2., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage

Chronologisch aufgebaut, differenzierte Gliederung, zahlreiche Querverweise und, ganz neu: Umfangreiche Praxishinweise zu jeder Prozesssituation.

Mehr erfahren

Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht