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Bewertungserpressung

Wir gehen mit Ihnen gegen Bewertungserpressung vor

Was ist eine Bewertung?

Als Bewertung werden alle Urteile – quantitativ (Sterne, Punkte, Prozentwerte) oder qualitativ (verbale Beurteilungen) – über Produkte oder Dienstleistungen verstanden, die in einem Bewertungssystem der Handlungsplattformen (wie Amazon, eBay) oder in speziellen Bewertungsplattformen (wie Jameda) vorgenommen werden.

Welche Funktion haben Bewertungen?

Da im Internet der persönliche Kontakt und damit der subjektive Eindruck nicht oder nicht so umfassend möglich ist, dienen Bewertungen der Orientierung zu „weichen“ Faktoren wie Termintreue, Zuverlässigkeit, Kundenfreundlichkeit etc. Somit helfen positive Bewertungen dem Bewerteten beim Aufbau einer Online-Reputation, negative können diese zerstören, mit weitreichenden Konsequenzen für den geschäftlichen Erfolg.

Warum sind Bewertungen so wichtig?

Da Entscheidung immer häufiger direkt im Internet getroffen werden, fallen sie oft aufgrund von Bewertungen. Die Bewertung ist insoweit wichtiges Kriterium für das Zustandekommen eines Geschäfts und daher von existenzieller Bedeutung nicht nur für Online-Händler oder Anbieter von Dienstleistungen über das Internet, sondern auch für alle „klassischen“ Händler oder Dienstleister, bei denen der Erstkontakt auch immer öfter über das Internet erfolgt.

Welche Probleme gibt es mit Bewertungen?

Aufgrund der Bedeutung von Bewertungen entwickeln sich die einschlägigen Portale und Plattformen zu einem Hort von Manipulation, Querulantentum und Fälschung. Die Signalwirkung von Bewertungen wird nicht selten zum eigenen wirtschaftlichen Vorteil missbraucht. Das ist wettbewerbswidrig.

Wann wird es kriminell?

Neben den wettbewerbsrechtlichen Verstößen geht es auch um unerlaubte Handlungen, die strafrechtlich einschlägig sind, etwa die Drohung mit einer negativen Bewertung, um sich als Käufer auch nach Vertragsschluss noch einen Preisnachlass o.ä. zu sichern, oder auch die Ankündigung einer positiven Bewertung für den Fall, dass der Verkäufer sich entsprechend erkenntlich zeigt. Das macht den Bewertenden im Fall der Aufdeckung der Umstände nicht nur schadensersatzpflichtig, eine solche Drohung bzw. ein solches Versprechen kann als Bewertungserpressung auch strafbar sein.

Was ist Bewertungserpressung?

Wer den Geschäftspartner zu einem Tun oder Unterlassen nötigt, indem er ihm eine bestimmte Bewertung in Aussicht stellt, kann sich der Erpressung schuldig machen. Nicht nur, dass Handelsplattformen wie eBay es in ihren Geschäftsbedingungen verbieten, „unter Androhung einer negativen oder neutralen Bewertung unangemessene Forderungen zu stellen“ (an die Käufer gerichtet), oder als Verkäufer den Käufer zu „zwingen, positives Feedback zu geben“, indem etwa der Versand des Artikels davon abhängig gemacht wird, ein solcher Versuch der Zielerreichung durch Bedrohung kann auch ein strafrechtliches Nachspiel haben. Einschlägig sind die §§ 253 StGB (Erpressung) bzw. 240 StGB (Nötigung), je nach konkreter Ausgestaltung der „Forderung“: Droht man mit einer schlechten Bewertung, um einen Preisnachlass zu bekommen, handelt es sich um Erpressung, droht man ohne konkrete finanzielle Forderung, ist es Nötigung – in beiden Fällen eine Straftat.

Welche Konsequenzen hat eine (versuchte) Bewertungserpressung?

Abgesehen von zivilrechtlichen Folgen (Abmahnung, Schadensersatzpflicht) kann es auch strafrechtliche Konsequenzen geben. Bei Anzeige eines Erpressungs- oder Nötigungsversuchs im Zusammenhang mit Bewertungen wird in jedem Fall die Staatsanwaltschaft tätig und leitet ein Ermittlungsverfahren ein. Das bedeutet jede Menge Ärger und Kosten. Grundsätzlich sind dabei Geld- und sogar Freiheitsstrafen möglich.

Das muss nicht sein! Für die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche stehen verschiedene Mittel auf dem Rechtsweg zur Verfügung. Widerrechtliche Drohungen gehören nicht dazu! Mehr auch hier.

Werden Sie mit Drohungen und Erpressungsversuchen konfrontiert? Wehren Sie sich!

Was hat LHR bereits erreicht?

LHR konnte bereits erfolgreich eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung eines Kunden erwirken, der mit einer Drohung mit einer negativen Bewertung einen Preisnachlass erzwingen wollte. Der Kunde hatte ein Produkt reklamiert und forderte einen Preisnachlass. Andernfalls werde er nicht nur das Produkt zurücksenden, sondern auch eine „entsprechende“ negative Bewertung abgeben. Zusätzlich hatte er versucht, seiner Drohung mit dem Hinweis Nachdruck zu verleihen, dass er beim Gewerbeaufsichtsamt beschäftigt sei.

LHR stellte klar, dass diese Drohung als versuchte Nötigung und Erpressung zu werten ist und nutzte rechtliche Schritte, um diese Bewertungserpressung zu unterbinden. LHR erwirkte eine Unterlassungserklärung des Kunden, in der er sich verpflichtete, derartige Verhaltensweisen gegenüber unserer Mandantin in Zukunft zu unterlassen und bei Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe zu zahlen. Zusätzlich wurde eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht, der vom Regierungspräsidenten Köln stattgegeben wurde:

Unsere Leistungen zum Thema Bewertungserpressung

  • Prüfung der Erfolgsaussichten eines Löschverfahrens
  • Beratung zum Umgang mit negativen Bewertungen
  • Prüfung der Zulässigkeit der Bewertung
  • Anwaltsschreiben an das Bewertungsportal mit der Aufforderung zur Löschung
  • Abmahnung des Bewertenden und Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs
  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
  • Gerichtliche Durchsetzung des Anspruchs auf Löschung

Alles auf einen Blick:

Warum sind Bewertungen wichtig?

Der Online-Auftritt von Händlern ist in der heutigen Zeit ein wesentliches Qualitätsmerkmal. Viele potentielle Kunden suchen zunächst im Internet nach dem Händler und informieren sich über die Bewertungen darüber, ob sie bei diesem Händler ihre Bestellung aufgeben wollen.
Damit hängt für viele Händler ein wesentlicher Teil des Umsatzes von Online-Bewertungen ab.

Was ist eine Bewertungserpressung?

Fordert eine Geschäftspartei ein gewisses Handeln oder Unterlassen von der anderen Partei und versucht dieses durch die Androhung einer bestimmten Bewertung zu erreichen, kann es sich um eine Bewertungserpressung handeln. Diese können nicht nur zivilrechtlich, sondern auch strafrechtlich relevant sein (§§ 240, 253 StGB).

Wie kann man gegen negative Bewertungen vorgehen?

Niemand sollte sich einer Bewertungserpressung beugen. Gegen negative Bewertungen steht stets der Rechtsweg offen. Mithilfe von Abmahnungen und im einstweiligen Rechtsschutz können schnell Ergebnisse erreicht werden, die am Ende zur Unterlassung, Löschung und potentiell zu Schadensersatz führen.

Welche Folgen kann eine Bewertungserpressung haben?

Abgesehen von zivilrechtlichen Folgen (Abmahnung, Schadensersatzpflicht) kann es auch strafrechtliche Konsequenzen geben. Bei Anzeige eines Erpressungs- oder Nötigungsversuchs im Zusammenhang mit Bewertungen wird in jedem Fall die Staatsanwaltschaft tätig und leitet ein Ermittlungsverfahren ein. Das bedeutet jede Menge Ärger und Kosten. Grundsätzlich sind dabei Geld- und sogar Freiheitsstrafen möglich.

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