Was ist ein Grundrecht?
Die Grundrechte sind direkt zu Beginn der deutschen Verfassung, dem Grundgesetz, verankert. Sie stellen Abwehrrechte der Bürger gegen den Staat dar. Grundrechte binden Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung. Doch können sich Grundrechte auch zwischen einzelnen Bürgern auswirken. Sie lassen sich in Freiheitsrechte (bspw. das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder das Recht auf Meinungsfreiheit) und Gleichheitsrechte (bspw. Art. 3 GG) unterteilen.
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