Übersicht
Was ist das postmortale Persönlichkeitsrecht?
Während das Persönlichkeitsrecht die Persönlichkeit von Lebenden schützt, gewährt das postmortale Persönlichkeitsrecht den Schutz der Persönlichkeit über den Tod hinaus. Dieses Recht lässt sich aus der im Grundgesetz verankerten Menschenwürde herleiten. Es wird unter anderem durch das Urheberrecht geschützt. Dieses schützt sowohl ideelle als auch kommerzielle Aspekte. Kommerzielle Aspekte, wie die Verwertung von Werken des Verstorbenen, werden 10 Jahre lang nach dem Tod geschützt. Eine Verletzung solcher kommerzieller Aspekte kann durch ein Schadensersatzverlangen der Erben geahndet werden. Das Recht am eigenen Bild des Verstorbenen kann bis 10 Jahre nach dem Tod bestehen bleiben.
Unsere Leistungen zum Thema postmortales Persönlichkeitsrecht
- Prüfung, ob eine rechtswidrige Berichterstattung/Äußerung vorliegt
- Außergerichtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche
- Kontaktaufnahme mit dem veröffentlichenden Medium
- Abmahnung
- Absicherung vor künftigen Rechtsverletzungen durch strafbewehrte Unterlassungserklärungen
- Gerichtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche
- Geltendmachung von Ansprüchen auf Unterlassung, Berichtigung, Gegendarstellung, Herausgabe ungerechtfertigter Bereicherung, Schadensersatz und Geldentschädigung