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Ein Journalist ruft an. Was tun?
Nicht immer bedeutet der Anruf eines Pressevertreters etwas Gutes. In vielen Fällen beginnt mit einem solchen Anruf eine Kettenreaktion mit unerwartetem Ergebnis und es werden Gefahren für den Ruf von Personen, Produkten oder Unternehmen heraufbeschworen.
„Wie gehe ich mit einer Presseanfrage richtig um?“ – ist eine vielfach an das Expertenteam von LHR – Marken, Medien, Reputation – gestellte Frage und es folgt eigentlich immer die gleiche Antwort: „Am besten mit Vorsicht!“ Betroffene sind oftmals gänzlich unerfahren im Umgang mit der Presse. Hier sind Experten für das Medienrecht als erfahrene Strategieentwickler ideale Krisenbegleiter.
Gründe für kritische Presseanfragen
- Es ist ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden
- Es gab eine Panne im Unternehmen
- Mitarbeiter sind in vermeintlich dunkle Machenschaften verstrickt
- Whistleblower haben der Presse einen Tipp gegeben oder ein Mitarbeiter hat gegenüber einem Pressevertreter aus dem Nähkästchen geplaudert
- Das Internet macht aus einer Mücke einen Elefanten – vulgo „Shitstorm“
„Good News are bad News“ – aus dieser medialen Binsenweisheit lässt sich schon einiges an Handlungsanweisungen ableiten. Sorgen Sie mit wohl überlegten Aussagen dafür, dass sich der Skandal zerbröselt, die Folgen abgeschwächt oder der Wahrheitsgehalt generell in Frage gestellt wird.
LHR hat Banken, Emissionshäuser und Produktentwickler des Kapitalmarkts bereits in über 300 Fällen erfolgreich vertreten
Wir haben in den letzten Jahren für unsere Mandanten weit über 300 Verfahren gegen Initiatoren rechtswidriger Berichterstattung, unter denen sich nicht nur unseriöse Medien, sondern unter anderem auch die Stiftung Warentest, die Suchmaschine Google sowie auch zahlreiche Kollegen befanden, geführt.
Sollten Betroffene überhaupt auf eine Presseanfrage reagieren?
In einer Krisensituation sollte man gegenüber der Presse, aus rechtssicheren Positionen heraus, alle Aspekte abwägend reagieren. Das hört sich einfach an und ist es auch, wenn man mit erfahrenen Öffentlichkeitsarbeitern ein Konzept entwickelt, sich an dessen Maßgaben hält uns sich keine später nicht mehr zurücknehmbaren Ausrutscher leistet.
Zu einem solchen Konzept gehört, dass der Vorgang dokumentiert und bezeugt werden kann. Ob zum Verfassen eines solchen Konzeptes der gesunde Menschenverstand ausreicht oder ob juristische Expertise dazu gefragt ist, hängt auch etwas mit den möglichen Folgen einer falsch beantworteten Presseanfrage und der Bemessung des damit verbundenen wirtschaftlichen Schadens sowie des drohenden Reputationsverlustes zusammen.
Rechtsanwältin Birgit Rosenbaum: „Was bedeutet eine Presseanfrage überhaupt? Sie gehört zum sauberen Journalismus dazu und ist zunächst zu begrüßen – mit ihr muss man aber unbedingt richtig umgehen – die Reaktion auf die Presseanfrage wird die weitere Berichterstattung der Presse maßgeblich beeinflussen und auch die rechtliche Position neu bestimmen.“ Von einem Medienrechtsanwalt erfährt man rechtzeitig, welche Faltstricke der eigen Reputation auflauern und welche juristischen Möglichkeiten zur Ehrenrettung bestehen.
Das Wichtigste: Ruhe bewahren!
Es gilt abzuwägen, ob man z.B. Informationen preisgibt oder nicht und welche Grundstimmung man einem Gespräch mit einem Pressevertreter gibt. Rosenbaum: „Drohungen, Einschüchterungen, Verleugnungen, Bestechungen – das klappt alles nicht und macht es nur noch schlimmer!“
Ein guter Schachzug ist z.B. dem Anfragenden einen persönlichen Gesprächstermin einzuräumen. Damit ist Zeit gewonnen, die es auf der anderen Seite des Telefons nicht gibt. Journalisten stehen erheblich unter Zeitdruck und selbst wenn es der Wahrheitsfindung dient ist oft keine weitere Recherche-Zeit drin. Mit dem Verlangsamen des Informationsflusses wird ein „heiße“ Geschichte nicht verhindert, aber der Journalist muss sich den Vorwurf gefallen lassen, nicht sorgfältig genug recherchiert zu haben, wenn er Gesprächsangebote aus Zeitmangel nicht annimmt.
Neben der Bekämpfung von rechtswidriger Berichterstattung gilt die Kanzlei LHR insbesondere in Bezug auf die Entfernung rechtsverletzender Suchergebnisse bei Google und anderen Suchmaschinen als eine der führenden Kanzleien und hat in zahlreichen Verfahren erfolgreich die Interessen ihrer Mandanten durchgesetzt sowie mit den erwirkten Entscheidungen bundesweit für Aufmerksamkeit gesorgt.
LHR-Partner Dr. Niklas Haberkamm, LL.M. oec. hat sich aufgrund seiner langjährigen Erfahrung nicht nur in der Praxis, sondern auch als Autor einen Namen gemacht. Er hat auf Anfrage des Präsidenten des Bundesrats die Österreichische Regierung als Experte zum Thema „Hassrede im Internet“ beraten. Sein Beitrag wurde im offiziellen Grünbuch „Digitale Courage“ des österreichischen Bundesrats veröffentlicht.
Birgit Rosenbaum, Kanzlei-Gründerin und Partnerin: „Gut beraten und vorbereitet nimmt man einem Pressegespräch immer den bedrohlichen Stachel und optimiert die Ausgangslage des eigenen Unternehmens oder der eigenen Person nachhaltig!“
Unsere Leistungen zum Thema Kommunikation mit der Presse
- Schulungen zum richtigen Umgang mit Presseanfragen
- Entwicklung einer Strategie
- Begleitung in einer Krise/einem Shitstorm
Ihre Rechtsschützer
- Arno Lampmann, Partner und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
- Dr. Niklas Haberkamm LL.M. oec., Partner
- Birgit Rosenbaum, Partnerin und Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz
Mandanten von LHR sind
- Unternehmen
- Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens
- Ärzte
- Kliniken
- Banken
- Finanzdienstleister
- Sportler
- Manager
- Künstler
- Private, die sich Angriffen auf ihren guten Ruf ausgesetzt sehen
Erste Schritte
- Nach der Anzeige eines Angriffs auf den guten Ruf kümmern wir uns um Schadensbegrenzung im Rahmen einer mit dem Mandanten abgesprochenen Strategie
- Wir fordern Unterlassung des schädigenden Verhaltens und Schadensersatz
- Wir sichern Sie durch hohe Vertragsstrafen gegen Wiederholungen ab
Schadensersatz fordern!
LHR – Kanzlei für Marken, Medien, Reputation – wir realisieren Ihre Schadensersatzansprüche und setzen Vertragsstrafen konsequent durch.
Wir sind der Meinung, dass Sie unter der Verletzung Ihrer Rechte schon genug gelitten haben und nicht noch durch weiteren Aufwand bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche bestraft werden sollten.
Kontaktieren Sie uns:
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- Arno Lampmann, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, in allen Fragen des Wettbewerbsrechts und des Medienrechts. Tel.: 0221 / 2716733-0 , [email protected]
- Dr. Niklas Haberkamm, LL.M oec, in allen Fragen des Persönlichkeitsrechtes und des Reputationsmanagements und des Sportrechts. Tel.: 0221 / 2716733-0 , [email protected]
- Birgit Rosenbaum II, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz in allen Fragen des Markenrechts, des Bildnisrechts und des Wettbewerbsrechts. 0221 / 2716733-0 – [email protected]
Auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit voraussichtlich anfallender Kosten legen wir für unsere Mandanten höchsten Wert. Das gilt für die Vergütung unserer Arbeit aber natürlich auch in Bezug auf mögliche Kosten, die bei Gerichten, Behörden oder womöglich beim Gegner anfallen und gegebenenfalls vom Mandanten zu tragen sind.
Was ist Reputationsmanagement?
Die Reputation eines Unternehmens oder einer Person ist wichtiger Bestandteil des Erfolgs einer Person oder eines Unternehmens. Reputationsmanagement hilft, den guten Ruf zu wahren, zu sichern und nach Reputationsverlust wieder neu aufzubauen. Reputationsmanagement ist Teil der Unternehmenskommunikation und hier insbesondere Wächterelement über Veröffentlichungen, Bewertungen und öffentlicher Mitbewerber-Aussagen.