Was ist eine Schonfrist?
Die Schonfrist ist eine nicht verlängerbare gesetzliche Frist. Sie bezeichnet den Zeitraum, der für jemanden existiert, bis etw. für ihn Unangenehmes eintritt bzw. einsetzt.
Eine sog. „Neuheitsschonfrist“ existiert im Designrecht. Sie gewährt dem Designer einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten (vor dem Anmelde- bzw. Prioritätstag), um das Design zu veröffentlichen, damit dieser den Markterfolg beurteilen kann. Veröffentlicht der Designer das Design vor der Anmeldung selbst, ist das Design mithin als neu anzusehen, wenn zwischen Veröffentlichung und Anmeldung nicht mehr als 12 Monate liegen.
Unsere Leistungen zum Thema Schonfrist
- Prüfung der Schutzfähigkeit ästhetischer Gestaltungen – Sind sie neu und eigenartig?
- Flankierende Eintragungen mehrerer Schutzrechte zur Erlangung eines umfassenden Schutzes
- Überwachung und Verfolgung von Verletzungen bestehender Designs
- Verteidigung gegen Angriffe aus Designs – Ist es neu und eigenartig?
- Prüfung, ob eine Schonfrist vorliegt oder bereits abgelaufen ist
- Schutz vor Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen
- Verhandlungstrategie & Prozesstaktik