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Focus Markenrecht
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Hamburger Brauch

Was ist der Hamburger Brauch?

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Was ist der Hamburger Brauch?

Der Hamburger Brauch ist relevant für die Berechnung einer Vertragsstrafe. Nach dem Hamburger Brauch muss die Vertragsstrafe der Höhe nach nicht bemessen sein. Die Höhe kann somit im Nachhinein bestimmt werden. Eine gerichtliche Kontrolle findet nur in der Weise statt, dass das Urteil überprüft wird, ob die Höhe billig, mithin angemessen, ist. Demnach ist der Hamburger Brauch vor allem für den Gläubiger vorteilhaft.

Unsere Leistungen zum Thema Hamburger Brauch

  • Beratung im Vorfeld zur Vermeidung von Abmahnungen mit strafbewehrten Unterlassungserklärungen und einstweiligen Verfügungen
  • Abwehr von Abmahnungen
  • Prüfung der gegnerischen Abmahnung inklusive der strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Erstellen von Abmahnungen mit strafbewehrten Unterlassungserklärungen
  • Hinterlegung von Schutzschriften gegen mögliche Eilanträge
  • Prüfung des Verhaltens des Gegners auf Rechtmäßigkeit
  • Abmahnung des Gegners
  • Verhandlungsstrategie und Prozesstaktik

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