Was ist ein Ausrüstervertrag?
Bei dem Ausrüstervertrag handelt sich um eine individuelle Vereinbarung zwischen einem Sportler und einem Artikelhersteller. Der Sportler verpflichtet sich, die Marke des Herstellers unter gewissen Bedingungen medienwirksam und branchenexklusiv zu vertreten. Der Hersteller stellt dem Sportler zumeist die Produkte unentgeltlich zur Verfügung. Je nach Bekanntheitsgrad und Erfolg erhält der Sportler zusätzlich ein Entgelt.
Weitere Informationen zu Ausrüsterverträgen im E-Sport finden Sie in dem folgenden Beitrag:
- Der Ausrüstervertrag im E-Sport
Mehr Informationen zu Ausrüsterverträgen im Sportrecht können Sie in den folgenden Beiträgen nachlesen:
- Beitragsreihe Sportrecht: Was ist ein Ausrüstervertrag?
- Beitragsreihe Sportrecht: Der Ausrüstervertrag mit minderjährigen Sportlern
- Beitragsreihe Sportrecht: Die drei Stufen des Ausrüstervertrages
- Ausrüsterverträge im Fußball – der Spezialfall „Matching Right“, de facto eine Vertragsverlängerung?
Unsere Leistungen zum Thema Ausrüstervertrag
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