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Focus Markenrecht
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Beratung im E-Sport

Wir schützen Unternehmen und Persönlichkeiten aus dem E-Sport.

E-Sport – mehr als ein Trendsport

E-Sport ist bereits mehr als ein Trendsport – es ist die Dokumentation eines visionären Sport- und Entertainmentverständnisses, das zunehmend Freizeitraum einnehmen wird.

Längst haben professionelle Gamer die eigenen vier Wände verlassen, füllen Arenen oder werden online von Hunderttausenden Fans live angefeuert – mit echten Daumen hoch. Professionelle Wettkämpfe zwischen den Spielern faszinieren inzwischen ein Millionenpublikum und es werden Jahr für Jahr Preisgelder in Millionenhöhe ausgeschüttet. Entsprechend ist hier ein echter Markt mit großem Wachstumspotenzial für Entwickler, Ausrichter, Spieler, Vermittler, Merchandiser und Sponsoren entstanden. Diesen Trend haben inzwischen auch traditionelle Vereine wie Schalke 04 oder der VfL Wolfsburg erkannt und eigene Teams aufgestellt. Darüber hinaus werden E-Sport-Teams, sog. Clans, von Sponsoren finanziert, die die Marketingchancen des wettbewerbsmäßigen elektronischen Sports längst erkannt haben.

In Deutschland wird nach wie vor um die Frage gestritten, ob es sich bei E-Sport um eine echte Sportart handelt. Allerdings sind Voraussetzungen wie taktisches Geschick oder regelmäßiges Training, um seine Fähigkeiten zu verbessern, auch bei E-Sport durchaus gegeben. Unabhängig von dieser Diskussion wirft die rasante Entwicklung des E-Sport aber auch viele neue Rechtsfragen auf. Denn anders als bei traditionellen Sportarten liegt die Organisation und Ausrichtung von Wettbewerben nicht bei übergeordneten Verbänden, sondern in privaten Händen. Kommerzialisierung, Sponsoring und Werbung haben Einzug in die Welt des E-Sport gehalten.

LHR – Juristen im Sport

LHR – Marken, Medien, Reputation – setzt einen deutlichen Schwerpunkt im Sportrecht und positioniert sich auch aktiv im Sport. Wir sind Experte im Sportrecht und führender Ansprechpartner in rechtlichen Fragen rund um das Sportrecht. Das stellen wir auch gern außerhalb der Kanzlei unter Beweis, z.B. als Sponsoren der 69. Blue Monday Lounge. Die Veranstaltung leistet erfolgreiches und nachhaltiges Business und ist bereits seit 2001 die größte Wirtschafts- und Medien Plattform in Deutschland.

Das Thema am 20. März 2017 war: „Nationales und internationales Sportsponsoring“ 

E-Sport ist längst mehr als nur Computerspiele für die heimische Konsole, sondern ist zu einem professionellen Produkt geworden. Dementsprechend müssen vor allem Fragen des Markenrechts, Namensrechts und Urheberrechts beachtet werden. Ebenso spielen aber auch Aspekte des Arbeitsrechts, Gesellschaftsrechts oder des Persönlichkeitsrechts eine Rolle.

Für die Spieleentwickler geht es in erster Linie darum, ihre Lizenz-, Entwicklungs- und Vertriebsverträge den neuen Bedingungen anzupassen und ihre Ideen, Urheberrechte und Marken schützen zu lassen und gegen Verletzungen entsprechend vorzugehen.

Organisationen oder Unternehmen, die professionelle E-Sport-Teams auf die Beine stellen wollen, müssen neben der Wahl der passenden Gesellschaftsform auch arbeitsrechtliche Bestimmungen beachten. Für die professionellen Spieler geht es darum, Verträge abzuschließen, die alle wichtigen Details regeln. Dabei geht es nicht nur um die Vergütung, sondern auch um die Laufzeit, Kündigungsfristen, Sponsoring, Vermarktung, etc.

Die Kanzlei LHR hat einen ihrer Tätigkeitsschwerpunkte auf das Sportrecht, inklusive E-Sport, gelegt. Wir beraten Profi-Sportler und Profi-Sportvereine individuell nach den jeweiligen Bedürfnissen.

Tempered Fate – Unser League of Legends-Team

E-Sport ist bei LHR nicht nur bloße Theorie. Wir mischen mit unserem League Of Legends-Team Tempered Fate auch die Praxis kräftig auf. Hier ein schöner Blick hinter die Kulissen beim Bootcamp bei TaKe TV.

Neben einem Schwerpunkt in der Sicherung der Außendarstellung und dem Schutz des guten Rufs im Internet (Reputationsmanagment) beraten wir insbesondere auch bei der Vertragsgestaltung bei der Verwertung der bestehenden Rechte. Darüber hinaus setzen wir die Ansprüche unserer Mandantin– falls erforderlich – auch in aller Konsequenz gerichtlich durch und können dabei auf eine hohe Anzahl an erfolgreich durchgeführten Gerichtsverfahren zurückblicken.

Dr. Niklas Haberkamm, LL.M. oec., Kanzlei-Gründer und Partner: „Schützen Sie den guten Ruf Ihres Unternehmens im Internet. Er ist ein hohes Gut und dementsprechend gleichermaßen zu pflegen und zu verteidigen.“

Nehmen Sie Kontakt per E-Mail oder Telefon zu uns auf!

Ihre Rechtsschützer

  • Arno Lampmann, Partner und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
  • Dr. Niklas Haberkamm LL.M. oec., Partner
  • Birgit Rosenbaum, Partnerin und Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz

Mandanten von LHR sind

  • Entwickler
  • Markeninhaber
  • Organisatoren
  • Clans, Teams, professionelle Spieler
  • Spielervermittler

Erste Schritte

  • Nach der Anzeige einem Angriff auf den guten Ruf kümmern wir uns um Schadensbegrenzung im Rahmen einer mit dem Mandanten abgesprochenen Strategie
  • Wir fordern Unterlassung des schädigenden Verhaltens und Schadensersatz
  • Wir sichern Sie durch hohe Vertragsstrafen gegen Wiederholungen ab

Schadensersatz fordern!

LHR – Kanzlei für Marken, Medien, Reputation – wir realisieren Ihre Schadensersatzansprüche und setzen Vertragsstrafen konsequent durch.

Wir sind der Meinung, dass Sie unter der Verletzung Ihrer Rechte schon genug gelitten haben und nicht noch durch weiteren Aufwand bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche bestraft werden sollten.

Kontaktieren Sie uns:

    • Arno Lampmann, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, in allen Fragen des Wettbewerbsrechts und des Medienrechts. Tel.: 0221 / 2716733-0 , [email protected]
    • Dr. Niklas Haberkamm, LL.M oec, in allen Fragen des Persönlichkeitsrechtes und des Reputationsmanagements und des Sportrechts. Tel.: 0221 / 2716733-0 , [email protected]
    • Birgit Rosenbaum II, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz in allen Fragen des Markenrechts, des Bildnisrechts und des Wettbewerbsrechts. 0221 / 2716733-0 – [email protected]

Auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit voraussichtlich anfallender Kosten legen wir für unsere Mandanten höchsten Wert. Das gilt für die Vergütung unserer Arbeit aber natürlich auch in Bezug auf mögliche Kosten, die bei Gerichten, Behörden oder womöglich beim Gegner anfallen und gegebenenfalls vom Mandanten zu tragen sind.

Was ist E-Sport?

E-Sport (elektronischer Sport) beschreibt das organisierte Spielen von Computerspielen – entweder einzelnen oder in Mannschaften. E-Sport wird nur in wenigen Ländern (z. B. Brasilien, China) von etablierten Sportverbänden als Sportart anerkannt. Nach den Richtlinien des deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB) fehlt E-Sport eine "eigene, sportartbestimmende motorische Aktivität". Es habe darüber hinaus keine Vereinsstruktur und enthalte nicht die einer Sportart immanenten ethische Werte wie Fairplay, Chancengleichheit, Unverletzlichkeit der Person, ua.

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