Was ist ein Agenturvertrag?
Der Agenturvertrag ist als solcher nicht im BGB geregelt. Er zeichnet sich durch die Verpflichtung des Agenten – des Auftragnehmers – aus, dauernd für den Auftraggeber Geschäfte zu vermitteln. Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Gegenzug zur Zahlung eines Entgelts in Form einer Vermittlungsprovision an den Agenten.
Im Bereich des E-Sports handelt es sich bei einem Agenturvertrag regelmäßig um eine Art „Spielervermittlung“ bzw. eine Art „Arbeitnehmerüberlassung“/eine Art „Spielerleihe„. Die Agentur schließt einen Agenturvertrag mit einem E-Sport-Team/Clan mit dem Inhalt, dass ein Spieler der Agentur für das Team spielt. Die Agentur vermittelt also einen Spieler an ein Team. Zwischen dem Team und dem Spieler besteht in der Regel keinerlei Vertragsverhältnis.
Unsere Leistungen zum Thema Agenturvertrag
- Rechtsberatung im E-Sport
- Prüfung und Gestaltung von Verträgen aller Art wie bspw.
- Agenturverträgen
- Ausrüsterverträgen
- Sponsoringverträgen
- Förderverträgen
- Beratung von Agenturen
- Beratung von Spielervermittlern und Sportmanagern
- Beratung von Clans und professionellen Spielern
- Wahrung von Persönlichkeits- und Vermarktungsrechen
- Schutz von Urheberrechten, Namensrechten und Markenrechten
- Durchsetzung bzw. Abwehr von Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen