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Abmahnung von Taxi-Unternehmen

6 Dinge, die Betroffene wissen sollten

Ihr Ansprechpartner

Taxiunternehmer haben es nicht leicht. Das gilt erst recht in Zeiten der Corona-Krise. Diese erschwert den Kontakt zu Passagieren erheblich. In Großstädten wie Köln finden regelmäßig „Revierkämpfe“ zwischen den verschiedenen Anbietern statt.

Rechtlich wird vor allem über die Einhaltung des Rückfahr- und Kontingentierungsgebots gestritten. Anwaltskanzleien wie Arnold, Baller & Mathias mahnen im Namen von Taxi Ruf Köln (angebliche) Verstöße gegen das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ab.

Auf der folgenden Themenseite erfahren Sie, wie sich am besten gegen eine derartige Abmahnung wehren. Zugleich soll dieser Beitrag verdeutlichen, dass sich Taxiunternehmer gegen rechtswidriges Verhalten Ihrer Konkurrenten schützen können.

Was ist das Kontingentierungsgebot?

§ 47 Abs. 2 Satz 1 PBefG normiert das Kontingentierungsgebot. Danach dürfen Taxen nur in der Gemeinde bereitgehalten werden, in der der Unternehmer seinen Betriebssitz hat. Sie dürfen nur in der Gemeinde operieren, für die Sie eine Zulassung (Lizenz) erhalten haben. Etwas anderes gilt, wenn eine Fahrt auf „vorherige Bestellung“ erfolgt, § 47 Abs. 2 Satz 2 PBefG.

Was ist das Rückfahrgebot?

Das Rückfahrgebot ist in § 49 Abs. 4 Satz 3 PBefG geregelt. Es verpflichtet Mietwagen nach Ausführung des Beförderungsauftrags unverzüglich zum Betriebssitz zurückzukehren. Mietwagen dürfen dementsprechend grundsätzlich nicht außerhalb des Betriebssitzes auf neue Aufträge warten.

Eine Ausnahme greift, wenn der Mietwagen vor der Fahrt von seinem Betriebssitz oder der Wohnung oder während der Fahrt fernmündlich einen neuen Beförderungsauftrag erhalten hat. Der Mietwagenunternehmer muss den Eingang des Beförderungsauftrages am Betriebssitz oder in der Wohnung buchmäßig erfassen. Er hat die Aufzeichnung für ein Jahr aufzubewahren. Beide Verpflichtungen ergeben sich aus § 49 Abs. 4 Satz 4 PBefG. Der Gesetzgeber plant das Rückfahrgebot aus dem PBefG zu streichen. Solange dies nicht geschieht, sollten Sie sich an die gesetzlichen Vorgaben halten.

Wann gelten das Kontingentierungsgebot und das Rückfahrgebot nicht?

Das Rückfahr- und Kontingentierungsgebot gelten ferner nicht, wenn Taxi-Unternehmen sog. Linienbedarfsverkehr erbringen. Dieser wird auch als Anruf-Sammel-Taxi bzw. AST-Verkehr bezeichnet. In diesen Fällen liegt kein Gelegenheitsverkehr nach §§ 46 ff. PBefG vor, sondern Linienverkehr nach §§ 42 ff. PBefG.

Der Anwendungsbereich des Rückfahr- und Kontingentierungsgebots ist nicht eröffnet. § 42 PBefG definiert Linienverkehr als eine zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können. Er setzt nicht voraus, dass ein Fahrplan mit bestimmten Abfahrts- und Ankunftszeiten besteht oder Zwischenhaltestellen eingerichtet sind.

Dürfen Verstöße gegen das PBefG abgemahnt werden?

Bereits geringfügige Verstöße um wenige Minuten gegen beide Grundsätze dürfen und werden in der Praxis als Wettbewerbsverstoß abgemahnt. Der Bundesgerichtshof hat in zwei Verfahren gegen Uber klargestellt, dass es sich bei den dargestellten Normen um sog. Marktverhaltensregeln im Sinne des § 3a UWG handelt (BGH, Urt. v. 13.12.2018, Az. I ZR 3/16, UBER BLACK II). Dadurch hat er die Rechtmäßigkeit dieser Praxis implizit bestätigt.

Wie verhalte ich mich, wenn ich eine Abmahnung erhalte?

Für den Adressat der Abmahnung stellt sich die Frage nach einer angemessenen Reaktion. Wir empfehlen Ihnen auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Dies sollten Sie selbst dann nicht tun, wenn der Verstoß offensichtlich ist und bewiesen werden kann.

Die Unterlassungserklärung kann ungünstig für Sie formuliert sein. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung müssen Sie eine empfindliche Vertragsstrafe zahlen. Die Kanzlei Arnold, Baller & Mathias sieht bei einem Verstoß zum Beispiel  6.000 € vor. Angesichts der beträchtlichen Höhe müssen Sie davon ausgehen, dass die Einhaltung der abgegebenen Unterlassungserklärung strikt überprüft wird. Darüber hinaus werden Sie in der Abmahnung aufgefordert, die entstandenen Rechtsanwaltskosten zu tragen. Weitere Kosten für anschließende Rechtsstreitigkeiten sind vorprogrammiert.

Die Unterlassungserklärung sollte – wenn überhaupt – von einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl erstellt werden. Im Einzelfall kann es auch ratsam sein, es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen zu lassen.

Was geschieht im einstweiligen Verfügungsverfahren?

Verklagt Sie der Unterlassungsgläubiger kommt es zu einem sog. einstweiligen Verfügungsverfahren. Dabei handelt es sich um ein Eilverfahren. Der Abmahnende muss den Anspruch und die Eilbedürftigkeit lediglich glaubhaft machen. Gelingt dies, erlässt der Richter ohne mündliche Verhandlung eine einstweilige Verfügung. Durch diese wird dem Unterlassungsschuldner die Pflicht auferlegt, das abgemahnte Verhalten zukünftig zu unterlassen.

Bei einem Verstoß muss ein Ordnungsgeld gezahlt werden. Dieses erhält – anders als bei der Vertragsstrafe – der Staat. Der Abmahnende hat dadurch ein geringeres Interesse die Einhaltung der Rechtspflicht zu überprüfen.

Derjenige der abgemahnt wird, kann den Erlass einer einstweiligen Verfügung durch eine Schutzschrift verhindern. Dabei handelt es sich um eine Stellungnahme, die glaubhaft machen soll, dass keine Rechtsverletzung vorliegt. Sie wird im Schutzschriftenregister hinterlegt. Sollte trotz Schutzschrift eine einstweilige Verfügung ergehen, kann Widerspruch eingelegt werden. In diesem Fall kommt es zu einer mündlichen Verhandlung.

Anwaltliche Expertise zum Thema Taxi-Abmahnung

Alles auf einen Blick:

Was ist das Kontingentierungsgebot?

§ 47 Abs. 2 Satz 1 PBefG normiert das Kontingentierungsgebot. Danach dürfen Taxen nur in der Gemeinde bereitgehalten werden, in der der Unternehmer seinen Betriebssitz hat. Sie dürfen nur in der Gemeinde operieren, für die Sie eine Zulassung (Lizenz) erhalten haben. Etwas anderes gilt, wenn eine Fahrt auf „vorherige Bestellung“ erfolgt, § 47 Abs. 2 Satz 2 PBefG.

Was ist das Rückfahrgebot?

Das Rückfahrgebot ist in § 49 Abs. 4 Satz 3 PBefG geregelt. Es verpflichtet Mietwagen nach Ausführung des Beförderungsauftrags unverzüglich zum Betriebssitz zurückzukehren. Mietwagen dürfen dementsprechend grundsätzlich nicht außerhalb des Betriebssitzes auf neue Aufträge warten.

Eine Ausnahme greift, wenn der Mietwagen vor der Fahrt von seinem Betriebssitz oder der Wohnung oder während der Fahrt fernmündlich einen neuen Beförderungsauftrag erhalten hat. Der Mietwagenunternehmer muss den Eingang des Beförderungsauftrages am Betriebssitz oder in der Wohnung buchmäßig erfassen. Er hat die Aufzeichnung für ein Jahr aufzubewahren. Beide Verpflichtungen ergeben sich aus § 49 Abs. 4 Satz 4 PBefG. Der Gesetzgeber plant das Rückfahrgebot aus dem PBefG zu streichen. Solange dies nicht geschieht, sollten Sie sich an die gesetzlichen Vorgaben halten.

Wann gelten das Kontingentierungsgebot und das Rückfahrgebot nicht?

Das Rückfahr- und Kontingentierungsgebot gelten ferner nicht, wenn Taxi-Unternehmen sog. Linienbedarfsverkehr erbringen. Dieser wird auch als Anruf-Sammel-Taxi bzw. AST-Verkehr bezeichnet. In diesen Fällen liegt kein Gelegenheitsverkehr nach §§ 46 ff. PBefG vor, sondern Linienverkehr nach §§ 42 ff. PBefG.

Der Anwendungsbereich des Rückfahr- und Kontingentierungsgebots ist nicht eröffnet. § 42 PBefG definiert Linienverkehr als eine zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können. Er setzt nicht voraus, dass ein Fahrplan mit bestimmten Abfahrts- und Ankunftszeiten besteht oder Zwischenhaltestellen eingerichtet sind.

Dürfen Verstöße gegen das PBefG abgemahnt werden?

Bereits geringfügige Verstöße um wenige Minuten gegen beide Grundsätze dürfen und werden in der Praxis als Wettbewerbsverstoß abgemahnt. Der Bundesgerichtshof hat in zwei Verfahren gegen Uber klargestellt, dass es sich bei den dargestellten Normen um sog. Marktverhaltensregeln im Sinne des § 3a UWG handelt (BGH, Urt. v. 13.12.2018, Az. I ZR 3/16, UBER BLACK II). Dadurch hat er die Rechtmäßigkeit dieser Praxis implizit bestätigt.

Wie verhalte ich mich, wenn ich eine Abmahnung erhalte?

Für den Adressat der Abmahnung stellt sich die Frage nach einer angemessenen Reaktion. Wir empfehlen Ihnen auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Dies sollten Sie selbst dann nicht tun, wenn der Verstoß offensichtlich ist und bewiesen werden kann.

Die Unterlassungserklärung kann ungünstig für Sie formuliert sein. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung müssen Sie eine empfindliche Vertragsstrafe zahlen. Die Kanzlei Arnold, Baller & Mathias sieht bei einem Verstoß zum Beispiel  6.000 € vor. Angesichts der beträchtlichen Höhe müssen Sie davon ausgehen, dass die Einhaltung der abgegebenen Unterlassungserklärung strikt überprüft wird. Darüber hinaus werden Sie in der Abmahnung aufgefordert, die entstandenen Rechtsanwaltskosten zu tragen. Weitere Kosten für anschließende Rechtsstreitigkeiten sind vorprogrammiert.

Die Unterlassungserklärung sollte – wenn überhaupt – von einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl erstellt werden. Im Einzelfall kann es auch ratsam sein, es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen zu lassen.

Was geschieht im einstweiligen Verfügungsverfahren?

Verklagt Sie der Unterlassungsgläubiger kommt es zu einem sog. einstweiligen Verfügungsverfahren. Dabei handelt es sich um ein Eilverfahren. Der Abmahnende muss den Anspruch und die Eilbedürftigkeit lediglich glaubhaft machen. Gelingt dies, erlässt der Richter ohne mündliche Verhandlung eine einstweilige Verfügung. Durch diese wird dem Unterlassungsschuldner die Pflicht auferlegt, das abgemahnte Verhalten zukünftig zu unterlassen.

Bei einem Verstoß muss ein Ordnungsgeld gezahlt werden. Dieses erhält – anders als bei der Vertragsstrafe – der Staat. Der Abmahnende hat dadurch ein geringeres Interesse die Einhaltung der Rechtspflicht zu überprüfen.

Derjenige der abgemahnt wird, kann den Erlass einer einstweiligen Verfügung durch eine Schutzschrift verhindern. Dabei handelt es sich um eine Stellungnahme, die glaubhaft machen soll, dass keine Rechtsverletzung vorliegt. Sie wird im Schutzschriftenregister hinterlegt. Sollte trotz Schutzschrift eine einstweilige Verfügung ergehen, kann Widerspruch eingelegt werden. In diesem Fall kommt es zu einer mündlichen Verhandlung.

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